Wegen des Ukrainekriegs hatte der Bundestag bereits zur Wochenmitte ein Gesetz verabschiedet, das der Bundeswehr fortan eine schnellere Beschaffung von Rüstungsgütern ermöglichen soll. DER AKTIONÄR wirft einen Blick auf die damit für Rheinmetall möglicherweise verbundenen Vorteile.
Wie der Bundestag mitteilte, hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in seiner Sitzung zur Wochenmitte dem Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr zugestimmt. Für den Entwurf der Bundesregierung votierten demnach die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen.
Durch das Gesetz soll die „vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ angewendet und „Hürden bei Genehmigungsverfahren“ abgebaut werden. Ein umfassender Ausnahmekatalog sieht dabei die Lockerung von Auflagen bei Umweltvorgaben, Haushaltsregeln und Vergabeverfahren vor. Mit dem Schritt soll die Versorgung der Bundeswehr mit Material, Infrastruktur, Waffen und Munition beschleunigt werden.
Wichtige Hürde genommen
Am Donnerstag wurde das Gesetz nach einer halbstündigen Aussprache im Plenum durchgewunken. Für den geänderten Entwurf stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, während Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke erneut dagegen stimmten. Das Gesetz sieht vor, dass Vergaben öffentlicher Aufträge sowie der Bau verteidigungsrelevanter Anlagen künftig schneller erfolgen können als nach der aktuellen Rechtslage. Gleichzeitig werden Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen bei Vergabe- und Genehmigungsverfahren stärker berücksichtigt.
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss der Bundesrat es noch behandeln – entweder zustimmen oder Einspruch erheben (je nach Einordnung als Zustimmungsgesetz oder nicht). Ist dies erledigt, wird der Gesetzestext dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung (Unterschrift nach Prüfung) vorgelegt. Nach der Unterschrift erfolgt die Verkündung im Bundesgesetzblatt, wonach das Gesetz in Kraft tritt – meist am Tag nach der Verkündung oder an einem festgelegten Datum.
Folgen für Rheinmetall
Für Rheinmetall hätte das Gesetz mitunter positive Effekte: Statt langwieriger Vergabeverfahren könnte der Rüstungskonzern bei Beschaffungen und Bauvorhaben durch die Bundeswehr schneller zum Zuge kommen. Das Gesetz erlaubt etwa Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb bei dringenden Bedarfen, wie sie für Artilleriegranaten oder Panzerbestandteile typisch sind, wodurch Rheinmetall als etablierter Lieferant schneller Aufträge erhalten kann.
Zudem entfallen strenge Aufteilungspflichten von Leistungen (Losgrundsatz) und Hürden bei der Nachprüfung, was Verzögerungen durch Klagen minimiert und Rheinmetalls Kapazitäten für laufende Großprojekte wie die Munitionsfabrik in Unterlüß optimal ausnutzt.
Politiker uneins über Gesetz
Aus der Politik gibt es daher unterschiedliche Meinungen zu dem Gesetz. Wie der Deutschlandfunk berichtet, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Özdemir, dass man vom Vergaberecht aus konfliktfreien Zeiten abweiche, um die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken.
Ulrich Thoden, der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, warnte hingegen, dass die beschleunigte Beschaffung zulasten von Transparenz und Kosteneffizienz gehe. Gleichzeitig forderte die Übergewinne der Rüstungsindustrie abzuschöpfen.
Der Grünen-Abgeordnete Julian Joswig beklagte, dass die Einschränkung von Wettbewerb höhere Preise und größere Abhängigkeiten bedeute. Der AFD-Politiker Malte Kaufmann bemängelte, dass die Zuständigkeiten weiter diffus blieben. CDU-Politikerin Vanessa Zobel stellte klar, dass die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr vor der Klimafreundlichkeit stehe.
Für Rheinmetall könnten die kürzeren Beschaffungsverfahren mittelfristig neue positive Impulse liefern. Die Aktie, die der Favorit des AKTIONÄR im Rüstungssektor ist, steht im Übrigen auch bei Bernstein Research hoch im Kurs.
Heute, 17:35