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Drohnen-Alarm über Deutschland: Flughafen München zeitweilig gesperrt – Abwehr immer dringender

Drohnen-Alarm über Deutschland: Flughafen München zeitweilig gesperrt – Abwehr immer dringender
Foto: pa-StephanGoerlich
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Martin Mrowka 03.10.2025, 09:57 Martin Mrowka

Nach verbotenen Drohnenflügen über kritischer Infrastruktur in Dänemark und Schleswig-Holstein war nun auch der Flughafen München betroffen. Am späten Donnerstag-Abend musste der Flugverkehr unterbrochen werden, Tausende Passagiere saßen über Nacht am Airport Munich fest. Eine schnelle Drohnen-Abwehr wird immer dringender. 

Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer oder mehreren Drohnen in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Die Deutsche Flugsicherung habe daraufhin am späten Abend die Start- und Landebahnen gesperrt, hieß es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht – ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz. 

Reisende in Feldbetten im Flughafen München nach Drohnen-Sichtung in der Nacht auf den 3.Oktober
Quelle: X/ Welt
Reisende in Feldbetten im Flughafen München nach Drohnen-Sichtung in der Nacht auf den 3.Oktober

Für Oktoberfest-Rückreisende und Familien, die in die Herbstferien starten wollten, gab es am Donnerstag-Abend eine böse Überraschung. Wegen Drohnensichtungen sind am Flughafen in München in der Nacht zahlreiche Flüge ausgefallen. Rund 3.000 Passagiere saßen fest, mussten die Nacht in nahen Hotels verbringen. Da dort die Kapazität nicht ausreichte, mussten Hunderte Menschen auf in den Terminals aufgestellten Feldbetten ausharren. 

Dutzende Flüge betroffen

Am frühen Morgen wurde der Flugbetrieb wieder aufgenommen, wie die Bundespolizei informierte. Unklar blieb, wer für den Vorfall verantwortlich sein könnte. 

Insgesamt fielen nach Angaben des Betreibers am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ein Passagier sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Flugzeug schon auf der Startbahn gewesen sei, dann aber wieder zurück zum Terminal gerollt sei. Ab etwa 22.15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb. 

Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen. 

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen), Ralph Beisel, sagte, der Vorfall zeige einmal mehr, wie verletzlich der Luftverkehr gegenüber illegalen Drohnenflügen sei. "Der Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten und eine schlagkräftige Drohnendetektion und Abwehr." Die Entscheidung, ob eine Drohne eine Gefahr darstelle und wie sie abgewehrt werde, sei und bleibe eine hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei. 

Diverse Drohnen-Sichtungen über kritischer Infrastruktur

Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des "sicherheitsgefährdenden Abbildens" vor. 

Mehrfach hatten Drohnen in der vergangenen Woche auch den Luftverkehr in Dänemark gestört und für Verunsicherung und Chaos gesorgt. Der dänische Geheimdienst glaubt, dass Russland im Augenblick einen hybriden Krieg gegen Dänemark und den Westen führt. Das sagte der Chef des dänischen Auslandsnachrichtendienstes FE, Thomas Ahrenkiel, am Freitag während einer Pressekonferenz in Kopenhagen. "Russland will uns glauben machen, dass es eine unmittelbare Kriegsgefahr gibt."

Mehrere börsennotierte Firmen bieten Produkte zum schnellen Eliminieren verbotener Drohnen (DER AKTIONÄR berichtete). In dem Artikel hat DER AKTIONÄR auch erläutert, dass das Abschießen oder Neutralisieren von Drohnen wegen der rechtlichen Situation nicht einfach ist. In Deutschland erhalten Airport-Betreiber grundsätzlich keine Schuss- oder Stör-Befugnis. Eurocontrol und EASA verweisen dabei auch auf Interferenz-Risiken durch Jamming im Flugverkehr. 

"Drohnen verboten" Schild am Flughafen München
Quelle: pa/ dpa/ Sven Simon/ Frank Hoermann
"Drohnen verboten" Schild am Flughafen München

Der Bund arbeitet jedoch an einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, um – auf Anforderung der Länderpolizei – der Bundeswehr in Ausnahmelagen die Abwehr illegaler Drohnen zu ermöglichen. 

Für die Drohnen-Piloten drohen bereits jetzt drastische Strafen. Verstöße beim Drohnenflug können nämlich mit hohen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro und in schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Dies betrifft beispielsweise das Fliegen in Flugverbotszonen, das Nichttragen des Kennzeichens, das Fliegen ohne Versicherung oder einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. 

In der angespannten geopolitischen Situation werden Unternehmen, die auch eine wirksame Drohnen-Abwehr anbieten, immer wichtiger. Im European Defence Index, der 20 europäische Firmen der Verteidigungsbranche vereint, bieten mehrere Firmen entsprechende Produkte oder Technologie. 

Der Index hat am heutigen Feiertag (Börsen geöffnet!) bei 141,32 Punkten einen neuen Höchststand markiert. Weitere Zuwächse sind in den kommenden Monaten wahrscheinlich. Mit verschiedenen Zertifikaten unterschiedlicher Risikostufen können Anleger an der Entwicklung des Index partizipieren. Mehr dazu hier

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Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinba-rung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von dem Emittenten Vergütungen.

Enthält Material von dpa-AFX

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