BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im EU-Streit um die sogenannte freiwillige Chatkontrolle durch Messengerdienste für den Kampf gegen Kinderpornografie spricht sich die Bundesregierung gegen zusätzliche nationale Genehmigungen aus. In den laufenden Verhandlungen stellt sich Deutschland damit gegen einen Kompromissvorschlag, wie aus einem internen Positionspapier hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Vorschlag sieht vor, dass Messengerdienste für die Suche nach etwa Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch in privater Kommunikation einen Suchplan bräuchten. Dieser müsste von einer nationalen Justizbehörde oder unabhängigen Verwaltungsbehörde geprüft werden. Eine solche behördliche Genehmigung ist für die bisherige Praxis nicht nötig, wäre also eine zusätzliche Auflage für die Unternehmen.
Innenministerium will Status quo nicht gefährden
Die Bundesregierung argumentiert, die freiwillige Suche dürfe nicht von einer vorherigen Erlaubnis oder ähnlichen Einschränkungen abhängen, heißt es in dem Dokument. Der Status quo bei der Aufdeckung von Kindesmissbrauch könne ansonsten nicht sichergestellt werden.
Stattdessen schlägt das zuständige Bundesinnenministerium vor, Unternehmen wie Meta
Eine Überprüfung der Suchpläne durch nationale Gerichte oder nationale Behörden lehne man grundsätzlich ab. Zuständig solle ein geplantes EU-Zentrum sein, dessen Entscheidungen Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung werden könnten.
Zudem fordert die Bundesregierung, dass kein Aufschub durch die Überprüfung der Suchpläne entsteht. Die Aufdeckung von Kindesmissbrauch dürfe zu keiner Zeit gestoppt werden, nur weil eine Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde, heißt es.
Kinderschutz vs. Datenschutz - EU streitet seit Jahren
Über den Umgang mit der Privatsphäre und dem digitalen Briefgeheimnis im Kampf gegen Kindesmissbrauch gibt es seit Jahren heftigen Streit. Datenschützer bezeichnen das diskutierte Vorhaben zum flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle und ineffektiv beim Schutz von Kindern.
Erst im Juli hatte es in der EU nach turbulenten Verhandlungen den Beschluss gegeben, eine Übergangsregelung zu reaktivieren. Diese befristete Ausnahmeregelung von EU-Datenschutzregeln erlaubt es den Messengerdiensten, in privaten Chats nach Hinweisen suchen zu dürfen. Sie gilt bis April 2028.
Einigung ohne Zustimmung der Bundesregierung unwahrscheinlich
Die Verhandlungen zwischen Vertretern der Mitgliedsländer und EU-Abgeordneten über eine langfristige Lösung gehen an diesem Dienstagabend weiter. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist eine Einigung ohne die Zustimmung der Bundesregierung unwahrscheinlich.
Der Datenschützer und ehemalige EU-Abgeordnete Patrick Breyer kritisierte die Idee von Suchplänen in einer Mitteilung scharf: "Massenüberwachung soll umetikettiert werden." Er zweifelte auch die Rechtssicherheit der Vorschläge grundsätzlich an, da vom Prinzip des individuellen Verdachts als Voraussetzung jeder Überwachung privater Kommunikation abgerückt werde. Der Rat der EU-Staaten nehme damit sehenden Auges das absehbare Scheitern des Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof in Kauf./tre/DP/stk
Quelle: dpa-AFX
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