VEDES AG beschließt freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu 12,5 Mio. Euro ihrer Anleihe 2017/2022
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VEDES AG beschließt freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu
12,5 Mio. Euro ihrer Anleihe 2017/2022
02.09.2021 / 14:50 CET/CEST
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VEDES AG beschließt freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot für bis zu
12,5 Mio. Euro ihrer Anleihe 2017/2022
Nürnberg, 2. September 2021 - Die VEDES AG hat heute beschlossen, den
Inhabern der Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSTP1) ein freiwilliges
öffentliches Rückerwerbsangebot bis zu einem Gesamtnennbetrag von 12,5 Mio.
Euro, gleichbedeutend mit bis zu 50 % des ausstehenden Gesamtvolumens der
Anleihe 2017/2022, zu unterbreiten. Die Annahmefrist für das Angebot wird am
3. September 2021 beginnen und (vorbehaltlich einer Verkürzung oder
Verlängerung) voraussichtlich am 20. September 2021 enden. Der Angebotspreis
wird 101 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen betragen. Dies
entspricht dem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Call) gemäß § 4 (c) der
Anleihebedingungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung der
Schuldverschreibungen durch die VEDES AG bis zum 17. November 2021 (danach
beträgt er 100,5 % des Nennbetrags). Die Angebotsunterlage für das
Rückerwerbsangebot wird am 2. September 2021 im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und ab diesem Tag auf der Unternehmenswebsite www.vedes-gruppe.de im
Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "Rückerwerbsangebot" verfügbar
sein.
Das freiwillige öffentliche Rückerwerbsangebot erfolgt im Zusammenhang mit
dem Abschluss einer stillen Beteiligung der BayBG Bayerische
Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. Euro an der VEDES AG. Die
VEDES hatte sich in diesem Kontext verpflichtet, entweder durch eine
Teilrückzahlung oder durch einen Teilrückkauf den ausstehenden Nennbetrag
der Anleihe 2017/2022 bis spätestens zum 17. November 2021 auf 12,5 Mio.
Euro zu reduzieren und die Laufzeit der Anleihe bis 2026 zu prolongieren.
Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge
stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 29. September 2021
stattfindende 2. Gläubigerversammlung der vorgeschlagenen Verlängerung der
Laufzeit der Anleihe bis zum 17. November 2026 zustimmt und die VEDES diesem
Beschluss ebenfalls zustimmt. Die Einladung zur 2. Gläubigerversammlung wird
am 2. September 2021 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebsite
www.vedes-gruppe.de im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "2.
Gläubigerversammlung" veröffentlicht werden.
Die Übertragung der in das Rückerwerbsangebot eingereichten
Schuldverschreibungen erfolgt nach Abschluss der Annahmefrist zunächst auf
ein Depot eines von der VEDES für die andienenden
Schuldverschreibungsinhaber bestellten Treuhänders, der die eingereichten
Schuldverschreibungen bis zum Eintritt bzw. bis zum Nichteintritt der
aufschiebenden Bedingung für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber
halten wird. Die andienenden Schuldverschreibungsinhaber haben die
Möglichkeit, ihre Stimmen in der Gläubigerversammlung durch den Treuhänder
als Bevollmächtigten nach Weisung vertreten zu lassen.
Kontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: 089/8896906-25
E-Mail: vedes@better-orange.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VEDES AG
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Fax: +49 (0)911 6556 251
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Quelle: dpa-AFX