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30.03.2022 Emil Jusifov

Meta: Russisches Gericht stoppt Verbot, aber...

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Meta Platforms

Trotz der Sperrung von Facebook und Instagram in Russland sollen die Bürger des Landes die sozialen Netzwerke weiter legal nutzen dürfen. Das hat nun ein Gericht in einem Urteil zum Verfahren um den Meta-Konzern entschieden. Für Meta selbst ändert sich indessen nur wenig.

Zwar sei der Konzern als "extremistische Organisation" eingestuft worden. Russlands Bürger dürften aber Facebook und Instagram weiter benutzen, hieß es. Viele Menschen nutzen die sozialen Netzwerke zum Geldverdienen, etwa auch zum Verkauf von Waren. Sie hatten um ihre Existenzgrundlage gefürchtet.

Abrufbar sind die blockierten Netzwerke etwa über die breit verfügbaren geschützten Netzwerkverbindungen (VPN), mit denen sich Sperren von Seiten umgehen lassen. Russische Parlamentsabgeordnete hatten zuletzt erklärt, dass sie nicht planten, ein allgemeines Verbot zur VPN-Nutzung zu erlassen.

Hintergrund des Vorgehens der russischen Justiz war eine Entscheidung von Meta, Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine zuzulassen. Später präzisierte Meta die Regeln für Inhalte-Prüfer: Sie gelten demnach nur in der Ukraine, und Gewaltaufrufe dürfen nicht gegen Russen generell oder gegen Staatschefs wie Wladimir Putin gerichtet sein.

Meta Platforms (WKN: A1JWVX)

Da Facebook und Instagram in Russland nach wie vor blockiert werden, hat die Aufhebung des Verbots für Meta aus wirtschaftlicher Sicht keine Auswirkungen. Das fehlende Russland-Geschäft dürfte jedoch für Meta zu verschmerzen sein, das Unternehmen erzielt dort weniger als ein Prozent seiner Umsätze. Dennoch war Metas Aktion unglücklich und nicht gut für das angeschlagene Image des Internet-Giganten (DER AKTIONÄR berichtete). Der Konzern sollte künftig ausnahmslos gegen jegliche Form von Gewaltaufrufen auf seiner Plattform vorgehen. Anleger lassen die Gewinne laufen.

(Mit Material von dpa-AFX)

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