Erst vor wenigen Wochen sind die Kaufknöpfe von Amazon in die deutschen Haushalte eingezogen, jetzt droht bereits die erste Klage. Die Verbraucherzentrale NRW will wegen rechtlicher Verstöße gerichtlich gegen die Dash Button vorgehen. Amazon wehrt sich.
Die Verbraucherzentrale NRW will die jüngste Innovation von Amazon gerichtlich stoppen und hat den US-Konzern deshalb bereits abgemahnt. Mit dem Dash Button können Nutzer Dinge des täglichen Bedarfs mit einem einfachen Knopfdruck nachbestellen. Die Verbraucherzentrale NRW sieht dabei eine Reihe von rechtlichen Problemen. Zunächst fehle der Hinweis, dass per Knopfdruck eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst werde. Erst nach dem Knopfdruck bekommt der Kunde den Preis für das bestellte Produkt mitgeteilt. Amazon behält sich außerdem im Kleingedruckten vor, den Preis und die Versandkosten für das ausgewählte Produkt zu ändern. Nur bei Preisaufschlägen von „mehr als zehn Prozent“ sollen Kunden gesondert informiert werden.
Daneben soll sich Amazon das Recht einräumen, statt des bestellten Produkts Ersatzartikel zu versenden. Stimmt nicht, "bei der Nutzung des Dash Button werden ausschließlich die Produkte versandt, die der Kunde in der App angegeben hat. Es werden keine Ersatzprodukte versandt", so Amazon auf Nachfrage von DER AKTIONÄR. Weiter wirft die Verbraucherzentrale NRW Amazon vor, dass Nutzer, die versehentlich den Dash Button gedrückt haben und die Push-Nachricht per App erhalten haben, binnen 15 Minuten stornieren müssten. Tun sie das nicht, haben sie den Kauf verbindlich getätigt. "Das wirft die Frage auf, was ist, wenn unbefugte Dritte oder kleine Kinder den Knopf drücken", sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale am Donnerstag.
Uninformiert manipuliert?
Amazon argumentiert, dass Details der Bestellung im Browser oder der App festgelegt werden. Dort werde auch über die Preise informiert und der Hinweis auf die kostenpflichtige Bestellung gegeben. Zudem wird die mit dem Kauf-Knopf bestellte Ware versandkostenfrei geliefert und könne später auch kostenfrei zurückgesendet werden. Die Verbraucherzentrale NRW will jetzt gerichtlich klären lassen, ob der Dash Button unter den aktuellen Bedingungen weiter verwendet werden darf. Amazon ist sich sicher, "dass der Dash Button und die zugehörige App mit geltendem Recht im Einklang stehen."
Gewinne laufen lassen
Die Aktie von Amazon befand sich zuletzt in einer leichten Konsolidierungsphase, konnte im gestrigen Handel allerdings wieder Boden gut machen. Zu Handelsschluss stand ein Plus von über einem Prozent. Die aktuellen Streitigkeiten dürften dem langfristigen Aufwärtstrend der Aktie keinen Abbruch tun. Anleger die investiert sind, bleiben dabei.
(Mit Material von dpa-AFX)
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