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11.04.2019 Börsen. Briefing.

EXKLUSIV: Wirecard fährt gegen Financial Times schweres Geschütz auf

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Wirecard

Wirecard kommt langsam zur Ruhe und lenkt den Fokus des Marktes zunehmend auf das operative Geschäft. Im Hintergrund indes forciert das Unternehmen aus Aschheim bei München die rechtliche Auseinandersetzung mit den Herausgebern der britischen Finanzzeitung Financial Times. Dabei lässt sich der DAX-Konzern von einer der gefürchtetsten Kanzleien Deutschlands vertreten, wie DER AKTIONÄR jetzt aus Justizkreisen erfuhr.

Wirecard lässt sich in dem Verfahren gegen die Financial Times Ltd. durch die Rechtsanwaltskanzlei Bub Memminger & Partner vertreten. Dies erfuhr DER AKTIONÄR aus gut unterrichteten Justizkreisen. Die Kanzlei Bub Memminger & Partner ist als gefürchtete Wirtschaftskanzlei bekannt. Hohe Aufmerksamkeit genoss die Kanzlei unter anderem im Zusammenhang mit dem als „Breuer-Interview“ in die Justizgeschichte eigegangenen Verfahren Leo Kirchs gegen die Deutsche Bank und deren Vorstandssprecher Rolf Breuer.

Breuer hatte im Jahr 2002 in einem Bloomberg-Interview geäußert, dass er es nicht für wahrscheinlich halte, dass der Finanzmarkt der Kirchgruppe weitere Mittel zur Verfügung stellt. Mit seiner Aussage löste Breuer seinerzeit die Insolvenz der Kirch-Gruppe aus. Die darauffolgende rechtliche Auseinandersetzung dauerte rund zehn Jahre an. Schließlich verpflichtete sich die Deutsche Bank zur Zahlung von rund 900 Millionen Euro. 

Das Verfahren der Wirecard AG gegen die Financial Times Ltd ist unter dem Aktenzeichen 9 O 1417/19 beim Landgericht München I eingegangen. Sie wird von den Richtern den 9. Zivilkammer bearbeitet. Diese ist, wie aus dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts hervorgeht, für Sachen aus dem Presserecht zuständig.

In der Klageschrift heißt es laut Süddeutsche Zeitung unter anderem „Der vorliegende Fall ist ein Paradebeispiel übelster Sorte für das abgestimmte Agieren von Journalisten und kriminellen Spekulanten zum Nachteil seriöser Anleger.“ Bisher sei jedoch noch nichts weiter passiert, erfuhr DER AKTIONÄR aus Justizkreisen. Als nächstes muss der Vorschuss für die Gerichtskosten eingezahlt werden und die Klage nach der Übersetzung anschließend in London zugestellt werden.

Für Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli von der Kanzlei Von Rueden stellt die Beauftragung der Kanzlei Bub Memminger & Partner einen „ernstzunehmenden rechtlichen Schritt dar“ der zeige, dass das Management aus Aschheim die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter nehme. Vor allem dürfte eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung auf die Financial Times zukommen. Die Kanzlei Von Rueden vertritt Anleger, die Schadenersatzansprüche gegenüber der Financial Times geltend machen. Khazaeli hatte bereits früh darauf hingewiesen, dass die Financial Times die Grundsätze zulässiger Verdachtsberichterstattung außer Acht gelassen habe. So habe Wirecard lediglich einige wenige Stunden erhalten, um auf die Vorwürfe der Financial Times zu reagieren. Dies sei in Anbetracht der schweren Vorwürfe viel zu wenig Zeit gewesen und damit ein Verstoß gegen die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur Verdachtsberichtserstatttung. Geschädigte Anleger sollten sich jedoch nicht all zu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche Zeit lassen, denn diese könnten noch vor dem Ende des Verfahrens gegen die Financial Times verjähren.

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Ein Beitrag von Leon Müller, Chefredakteur des Magazins DER AKTIONÄR und Chief Editor Börsen.Briefing. – dem täglichen Newsletter des Anlegermagazins DER AKTIONÄR (registrieren Sie sich kostenfrei unter www.boersenbriefing.de)

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