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Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach
02.05.2022 Fabian Strebin

Deutsche Bank: Auch das noch - Experten gegen Entlastung des Vorstands

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Deutsche Bank

Die Deutsche Bank steht derzeit erneut unter dem Eindruck von Ermittlungen bei der Geldwäscheprävention. Die soliden Quartalszahlen vergangene Woche überzeugten den Markt zudem nicht. Nun bläst kurz vor der Hauptversammlung ein wichtiger Stimmrechtsberater auch noch zum Angriff.

Die Deutsche-Bank-Aktien können sich im schwachen Gesamtmarkt heute Vormittag vergleichsweise solide halten. Anleger schrecken mögliche neue Verstöße gegen die Geldwäscheprävention bei der Deutschen Bank nicht mehr auf. Bekannt ist ohnehin im aktuellen Fall noch nicht viel.

Vorstand sollte nicht entlastet werden

Schwerer wirkt da die Empfehlung des Stimmrechtsberaters Glass Lewis den Vorstand der Bank bei der anstehenden Hauptversammlung am 19. Mai nicht zu entlasten. Der Hauptkritikpunkt ist die Vergütung der Vorstände, die laut Glass Lewis über dem Durchschnitt anderer DAX-Konzernchefs und der europäischen Konkurrenz liege. Das berichtet das Handelsblatt.

Vorstände verdienen mehr als anderswo üblich

Das Grundgehalt für Vorstandschef Christian Sewing sei „exzessiv“, heißt es unter anderem von dem Stimmrechtsberater. Sewing hatte im 2020 ein Fixgehalt von 3,6 Millionen Euro bekommen. Zusammen mit seinem Bonus hatte er sogar 8,8 Millionen Euro verdient. Nach Berechnungen von Glass Lewis lag das durchschnittliche Festgehalt von Dax-Chefs letztes Jahr bei rund 1,4 Millionen Euro. Vorstandschefs europäischer Banken haben demnach im Durchschnitt ein Grundgehalt von 1,6 Millionen Euro erhalten.

Der Stimmrechtsberater kritisierte, dass auch die nicht-variablen Grundgehälter der anderen Deutsche-Bank-Vorstände über dem durchschnittlichen Fixgehalt von Dax-Vorstandschefs gelegen habe. Glass Lewis sehe hohe Fixgehälter skeptisch, da so eine Vergütung nicht direkt an die Leistung gekoppelt sei, heißt es in dem Bericht.

Aktionäre entscheiden

Deutsche Aktiengesellschaften sind seit letztem Jahr dazu verpflichtet, die Aktionäre mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem für Vorstände abstimmen zu lassen. Außerdem dürfen die Aktionäre nach jeder wesentlichen Änderung der Vergütungspraxis abstimmen. Das Ergebnis dieser Abstimmung ist zwar nicht verbindlich. Allerdings sind Unternehmen im Falle einer Ablehnung laut Aktiengesetz dazu verpflichtet, spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Abstimmung zu stellen.

Kritik an hohen Bonuszahlungen bei der Deutschen Bank gibt es schon seit Jahren. Nun rücken auch die Vorstände selbst in den Fokus. Ob es die Sanierungsleistung des Managements bei der Deutschen Bank wert ist, dass die Führungskräfte mehr verdienen als bei der Konkurrenz, ist fraglich.

Deutsche Bank (WKN: 514000)

Eine Debatte über das Vergütungsmodell und mögliche Korrekturen kann nur positiv für Aktionäre sein. In einem Umfeld steigender Zinsen – die EZB könnte schon in wenigen Monaten an der Zinsschraube drehen – sind Banktitel tendenziell auf der Gewinnerseite. Unklar ist allerdings, ob die aktuellen Ermittlungen weitere Kreise ziehen. Investierte bleiben dabei und achten auf den Stopp bei 8,10 Euro.

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