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24.07.2020 ‧ dpa-Afx

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: EASY SOFTWARE AG; Bieter: deltus 36. AG

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Easy Software AG

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DGAP-WpÜG: deltus 36. AG / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: EASY SOFTWARE AG; Bieter: deltus 36. AG

24.07.2020 / 20:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1
und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

deltus 36. AG
c/o Cormoran GmbH
Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
119286

Zielgesellschaft:

EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15618

ISIN: DE000A2YN991, WKN A2YN99

Die deltus 36. AG (die "Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main,
Deutschland, hat am 24. Juli 2020 entschieden, den Aktionären der EASY
SOFTWARE AG (die "Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots (das "Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den
Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A2YN991) mit
einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00
je Aktie (die "EASY SOFTWARE-Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung in
Höhe von EUR 11,50 je EASY SOFTWARE-Aktie in bar zu erwerben.

Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert
wird, welche von Battery Management Corp. beraten werden.

Die BV Acquisitions XIII ES Limited, deren hundertprozentige mittelbare
Tochtergesellschaft die Bieterin ist, hat mit zwei Großaktionären der
Zielgesellschaft, namentlich der Deutsche Balaton AG in einem Umfang von
2.091.246 EASY SOFTWARE-Aktien (das entspricht rund 32,46 % des derzeitigen
Grundkapitals und der Stimmrechte an der Zielgesellschaft) und der Global
Derivative Trading GmbH in einem Umfang von 1.908.106 EASY SOFTWARE-Aktien
(das entspricht rund 29,62 % des derzeitigen Grundkapitals und der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft), Vereinbarungen mit unwiderruflichen
Verpflichtungen (jeweils eine "Unwiderrufliche Annahmeverpflichtung")
abgeschlossen, nach welchen diese sich jeweils unwiderruflich dazu
verpflichtet haben, das Übernahmeangebot für die der jeweiligen
Unwiderruflichen Annahmeverpflichtung zugrundeliegenden Anzahl von EASY
SOFTWARE-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen, anzunehmen.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen
des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende
Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im
Internet unter https://www.battery-ventures-offer.de veröffentlicht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter der Bedingung des Erreichens
einer Mindestannahmeschwelle von 75 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft
und der kartellrechtlichen Freigabe stehen. Im Übrigen erfolgt das
Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen
und Bedingungen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere
das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage
des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente
wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch
wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities
Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in
denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf
rechtswidrig wäre.

Berlin, den 24. Juli 2020

deltus 36. AG

Ende der WpÜG-Meldung

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24.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1101711 24.07.2020 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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