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11.11.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG (deutsch)

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Easy Software AG

EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

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DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Vertrag
EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und
der deltus 36. AG

11.11.2020 / 00:32 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit
der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als
beherrschtem Unternehmen abgeschlossen.

Die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der
unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH hat den Gesellschaften heute die
finalen Ergebnisse ihrer Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard
IDW S1 übermittelt. Hiernach hat die RSM GmbH für den Ausgleich nach § 304
AktG EUR 0,38 (dies entspricht einem Betrag von EUR 0,44 vor aktueller
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der EASY SOFTWARE AG
für jedes volle Geschäftsjahr sowie für die Abfindung nach § 305 AktG EUR
11,42 je Aktie der EASY SOFTWARE AG ermittelt. Der gerichtlich bestellte
Vertragsprüfer Herr Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt hat die
Angemessenheit des von der RSM GmbH ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG
und der Abfindung nach § 305 AktG nach derzeitigem Prüfungsstand bestätigt.

Der Bewertungsgutachter kommt weiter zu dem Ergebnis, dass der maßgebliche
durchschnittliche Börsenkurs EUR 10,69 je EASY SOFTWARE Aktie beträgt.
Relevant ist insoweit der nach Handelsvolumen gewichtete durchschnittliche
Börsenkurs der EASY SOFTWARE Aktien im Dreimonatszeitraum vor der
Bekanntgabe der Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen EASY SOFTWARE und der deltus 36. AG durch
diese am 3. September 2020. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Wert
je EASY SOFTWARE Aktie liegt um EUR 0,73 über dem hiernach maßgeblichen
Börsenkurs.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird bei weiterer Zustimmung
der Hauptversammlung der deltus 36. AG und der EASY SOFTWARE AG mit
Eintragung in das Handelsregister der EASY SOFTWARE AG wirksam.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand

Kontakt:
Oliver Krautscheid

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE000A2YN991
WKN: A2YN99
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,
Tradegate Exchange
EQS News ID: 1147122

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Quelle: dpa-AFX

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