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19.12.2020 ‧ dpa-Afx

DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG (deutsch)

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Easy Software AG

EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

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DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Vertrag
EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

19.12.2020 / 13:55 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Voraussichtliche Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes von (gerundet) -0,1% auf
(gerundet) -0,2% sowie wegen einer verbesserten Ergebniserwartung für das
Geschäftsjahr 2020 aufgrund aktualisierter Erkenntnisse hat die von der EASY
SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung
beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH
mitgeteilt, dass die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§
291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY
SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen vereinbarte Abfindung nach § 305
AktG voraussichtlich von EUR 11,51 auf EUR 11,81 zu erhöhen ist. Die
Ausgleichszahlung nach § 304 AktG soll, wie auch der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag im Übrigen, unverändert bleiben.

Da auch der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Herr Michael Wahlscheidt
die Einschätzung der RSM GmbH voraussichtlich bestätigen wird, soll eine
entsprechende Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgenommen
werden. Die Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag samt konsolidierter Fassung des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages sowie der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des
Vorstands der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG sollen am 21. Dezember
2020 auf der Webseite der EASY SOFTWARE AG veröffentlicht werden.

Die Änderung der vereinbarten Abfindung nach § 305 AktG wird eine
entsprechende Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 1 der
für den 23. Dezember 2020 einberufenen Hauptversammlung zur Folge haben, die
ebenfalls am 21. Dezember 2020 auf der Webseite der EASY SOFTWARE AG und
spätestens am 22. Dezember 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden
soll.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand

Kontakt:
Oliver Krautscheid

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19.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Telefon: +49(0) 208 450 16-0
Fax: +49(0) 208 450 16-90
E-Mail: investor@easy.de
Internet: www.easy.de
ISIN: DE000A2YN991
WKN: A2YN99
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart,
Tradegate Exchange
EQS News ID: 1156489

Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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