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Bayer: Entscheidung gefallen – Aktie springt nach Top‑News hoch

Bayer: Entscheidung gefallen – Aktie springt nach Top‑News hoch
Foto: Bayer AG
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Maximilian Völkl Heute, 21:32 Maximilian Völkl

Bayer kann sich in den milliardenschweren US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten verstärkte Hoffnung auf ein positives Grundsatzurteil des obersten US-Gerichtes machen. Der US Supreme Court stimmte am Freitag zu, den Fall "Durnell" zur Verhandlung anzunehmen. Die Richter müssen dann entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Die Bayer-Aktie gewinnt nachbörslich auf Tradegate vier Prozent.

 Bayer begrüßte die Entscheidung. "Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen", sagte der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson. "Sie ist auch ein wichtiger Schritt in unserer mehrgleisigen Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten verurteilt werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten."


Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen waren der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre, und sprachen dem Kläger eine hohe Entschädigung zu. Bayer hatte diesen Fall dann später für einen Gang vor den obersten US-Gerichtshof ausgewählt, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.

Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sieht, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird. Die EPA hatte das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche "basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben."

Anfang Dezember hatte der sogenannte Solicitor General – eine Art Generalanwalt der US-Regierung –den Antrag des Konzerns auf Prüfung des Falls "Durnell" durch den US Supreme Court unterstützt. Der Aktienkurs war damals schon nach oben gesprungen. Nach der nun erfolgten Annahme dürften die Richter bis Ende Juni in dem Fall entscheiden, denn um diesem Zeitraum herum endet die aktuelle Sitzungsperiode des US Supreme Court.

Dauerthema Glyphosat

Im Herbst hatte Bayer im Zuge der Vorlage der Zahlen für das dritte Quartal die Rückstellungen in Sachen Glyphosat erhöht. Konzernchef Anderson begründete das mit Vergleichsvereinbarungen sowie einem moderaten Anstieg der eingereichten Glyphosatklagen. Per Stand 15. Oktober sprach Bayer von 197.000 angemeldeten Ansprüchen, von denen rund 132.000 verglichen wurden oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten.

Insgesamt hat sich Anderson, der das Ruder in Leverkusen im Juni 2023 übernommen hatte, neben einer operativen Trendwende auch auf die Fahnen geschrieben, die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant einzudämmen. Diese hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt, die Andersons Vorgänger Werner Baumann durchgeboxt hatte. Nach einer ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess stiegen dann die Klägerzahlen, der Aktienkurs ging auf eine jahrelange Talfahrt. Eine nennenswerte Erholung läuft nun seit April 2024.

Neben der Hoffnung auf ein positives Supreme-Court-Urteil spielen dabei auch Vergleiche eine Rolle, wenn diese aus Sicht des Unternehmens vorteilhafter sind als anhaltende Rechtsrisiken und etwaige Prozesse mit den Klägern, die Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen. Zudem hatte Bayer die Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten intensiviert, um Gesetzesänderungen zu erwirken. Wie im Fall "Durnell" geht es auch hier darum, ob Bundesrecht über dem Recht von Bundesstaaten steht.

Bayer (WKN: BAY001)

Bei Bayer gibt es Licht am Ende des Tunnels. Die Entscheidung des Supreme Courts ist richtungsweisend. Bereits im Vorfeld der Entscheidung wurde viel im Kurs eingepreist. DER AKTIONÄR hat die Aufwärtsbewegung in den zurückliegenden Wochen aktiv mit einem Discount-Call (WKN: UG8QQ9) begleitet. Das Derivat bleibt eine Halteposition, ein nachgezogener Stopp auf 1,40 Euro sichert die Gewinne ab.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.

Enthält Material von dpa-AFX

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