Der Druck auf die Social-Media-Giganten wächst. In einem wegweisenden Prozess in Los Angeles musste Meta-CEO Mark Zuckerberg nun in den Zeugenstand. Dabei kamen nicht nur brisante E-Mails mit Apple-Chef Tim Cook ans Licht, sondern auch Details über die internen Wachstumsziele von Instagram. Steht der Branche ein „Big Tobacco“-Moment bevor?
Es sind Bilder mit Seltenheitswert: Mark Zuckerberg, der Chef des Meta-Imperiums, im Kreuzverhör vor dem Los Angeles Superior Court. In dem Prozess geht es um die Frage, ob Meta, YouTube und Co bewusst die psychische Gesundheit von Jugendlichen aufs Spiel gesetzt haben, um die Nutzerbindung zu erhöhen. Beobachter sprechen bereits vom „Big Tobacco“-Moment der Tech-Branche – in Anlehnung an die massiven Klagen gegen die Tabakindustrie in den 90er-Jahren.
Um den Vorwürfen der Klägerseite Wind aus den Segeln zu nehmen, spielte Zuckerbergs Verteidigung eine überraschende Karte aus: Eine E-Mail-Korrespondenz aus dem Februar 2018. Zuckerberg habe damals aktiv den Kontakt zu Apple-CEO Tim Cook gesucht, um über das „Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen“ zu sprechen.
„Ich dachte, es gäbe Möglichkeiten, wie unsere Unternehmen zusammenarbeiten könnten“, so Zuckerberg vor Gericht. Der strategische Hintergedanke dieser Enthüllung: Zuckerberg will sich als proaktiver Akteur zeigen, der sogar über den Schatten der Rivalität mit Apple springt, um Sicherheitsstandards zu diskutieren.
Interne Ziele für Instagram geleakt
Spannender wurde es, als die Klägeranwälte die internen Wachstumsziele von Instagram thematisierten. Während Zuckerberg öffentlich betonte, dass die Maximierung der Nutzungszeit kein primäres Unternehmensziel sei, zeichneten interne Dokumente ein anderes Bild. Instagram-Chef Adam Mosseri hatte zuvor Ziele von 40 Minuten täglicher Nutzungszeit für 2023 und 46 Minuten für 2026 skizziert.
Zuckerberg wiegelte ab: Dies seien lediglich „Meilensteine“, um sich mit Wettbewerbern zu messen. Den Vorwurf, Instagram mache süchtig, wies das Management zurück. Mosseri verglich es eher mit einer „persönlichen Vorliebe“ – man könne die App eben länger nutzen, als es einem guttue, aber das sei keine klinische Abhängigkeit.
Ein weiterer Streitpunkt waren die sogenannten „Cosmetic Surgery Filter“. Obwohl Experten der University of Chicago davor warnten, dass diese Filter das Selbstbild junger Mädchen schädigen könnten, hob Zuckerberg ein vorübergehendes Verbot wieder auf. Seine Begründung: Ein Verbot fühle sich „paternalistisch“ und „bevormundend“ an. Er wolle im Zweifel immer auf der Seite der freien Meinungsäußerung stehen.
Wieder einmal wollen die Gerichte Meta das Handwerk legen. Doch auch dieses mal dürfte der Techkonzern unbeschadet aus der Nummer rauskommen. DER AKTIONÄR bleibt für Meta bullish. Wer im Tech-Sektor investieren, hier aber nicht auf Einzelwerte setzen will, findet beim Magnificent 7 Index des AKTIONÄR eine gute Alternative. Neben Apple sind hier die Papiere von Alphabet, Meta, Tesla, Nvidia, Amazon und Microsoft zu finden. Das Index-Zertifikat auf den Magnificent 7 Index können Sie hier kaufen.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.
Heute, 09:00