PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Flugs
Nachdem die Unternehmen in einem ersten Verfahren freigesprochen wurden, forderte die Generalstaatsanwaltschaft nun eine Verurteilung. Die beiden Unternehmen seien für den Absturz durch mangelnde Unterweisung und Schulung verantwortlich. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Den Unternehmen drohen Geldstrafen bis zu 225.000 Euro.
Absturz über dem Atlantik
Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.
Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen./evs/DP/he
Quelle: dpa-AFX