BERLIN/BONN (dpa-AFX) - Das Landgericht Köln hat der Telekom
Das Gericht gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht. Die Werbegestaltung der Telekom sei eine "unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern", heißt es im Urteilstext (LG Köln vom 17.09.2026, Az. 33 O 55/26). Das Urteil ist laut vzbv nicht rechtskräftig. Die Telekom hat nach Angaben des Verbandes Berufung zum OLG Köln eingelegt.
"Die Telekom hat die Netzkennung als Werbeplattform missbraucht und dadurch viele Verbraucher:innen belästigt. Einige waren verunsichert und haben sich gefragt, ob etwas mit dem Netz oder ihrem Handy nicht stimmt", erklärte Jana Brockfeld von der vzbv-Abteilung Rechtsdurchsetzung laut der Mitteilung. Die Werbung sei Kundinnen und Kunden auf dem Display ihres Smartphones aufgezwungen worden, "sie ließ sich nicht einmal deaktivieren"./tob/DP/mis
Quelle: dpa-AFX
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