Dividenden müssen nicht immer vom Anleger versteuert werden. So gibt es Unternehmen, die steuerfreie Ausschüttungen vornehmen. Wer nicht über den Sparerpauschbetrag hinauskommt, muss den Fiskus ebenfalls nicht fürchten.
Optimale Ausschöpfung des Sparerpauschbetrags
Eine Option für private Anleger, die Steuerlast zu reduzieren, besteht in der vollständigen Ausschöpfung des sogenannten Sparerpauschbetrags. Dieser vermindert die Einkünfte aus Kapitalvermögen stellvertretend für die tatsächlich angefallenen Werbungskosten (wie Depotführungsgebühren) und beträgt 801 Euro pro Jahr (1.602 Euro im Falle von zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern).
Tipp:
Wurde der Pauschbetrag noch nicht vollständig ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit, Gewinne zeitlich vorzuverlegen. Dazu wird gegen Jahresende eine Aktienposition mit positiver Wertentwicklung (anteilig) verkauft und direkt erneut gekauft, um einen (steuerfreien) Gewinn in Höhe des noch nicht ausgeschöpften Freibetrags zu realisieren. In zukünftigen Perioden fällt die Besteuerung damit geringer aus. Vice versa kann der Gewinn des aktuellen Jahres zulasten künftiger Perioden auch vermindert werden, durch Auflösung mit gleichzeitigem Ankauf einer Long-Position mit negativer Wertentwicklung.