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20.03.2019 Marco Bernegg

Wie bei Wirecard: Kanada will Bitcoin-Shorts verbieten

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Bitcoin

Short-Verbote scheinen in Mode zu kommen. Nachdem vor wenigen Wochen die Bafin das Shorten von Wirecard-Aktien verboten hat, veröffentlichten nun die Joint Canadian Securities Administrators und die Investment Industry Regulatory Organization of Canada (IIROC) einen Entwurf, der das Short-Selling und Margin-Trading auf Krypto-Börsen verbieten soll.

Die IIROC begründet ihren Vorschlag mit einem erhöhten Risiko bei Krypto-Assets in Bezug auf Diebstahl und Verlust. „Um das Risiko potenziell manipulativer oder irreführender Aktivitäten kurzfristig zu verringern, schlagen wir vor, dass Plattformen keine Dark Trading oder Leerverkaufsaktivitäten zulassen oder die Marge auf ihre Teilnehmer ausweiten,“ heißt es im Paper.

Der Entwurf könnte eine Reaktion auf den jüngsten Vorfall bei Kanadas größter Krypto-Börse QuadrigaCX sein, deren CEO gestorben ist. Angeblich war der Verstorbene der Einzige, der Zugang zu den Private Keys der Cold Wallets hatte, in denen die Kundengelder verwaltet wurden. 

Weiterhin schreibt die IIROC und scheint sich dabei auf den QuadrigaCX-Vorfall zu beziehen: „Soweit die Plattform über das Vermögen der Anleger verfügt oder die Kontrolle darüber hat, besteht ein erhebliches Risiko darin, dass das Vermögen der Anleger nicht ausreichend durch die Plattform erfasst oder geschützt wird. Infolgedessen verfügt die Plattform möglicherweise nicht über genügend Krypto-Assets oder Bargeld, um die Nachfrage zu befriedigen, oder sie könnte anfällig für Diebstahl sein.“ 

Die originale Veröffentlichung finden Sie hier.

Natürlich ist ein Margin-Trading-Verbot aufgrund erhöhter Risiken nachvollziehbar, jedoch bleibt fraglich, inwiefern ein Short-Verbot hier sinnvoll ist.

Auch wenn der Entwurf in Kraft treten sollte und Trader in ihren Möglichkeiten erheblich eingeschränkt werden, sollte dies wohl nur marginale Auswirkungen auf den Bitcoin-Kurs haben. Dieser hält sich nach wie vor wacker über der Marke von 4.000 US-Dollar.

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