Vonovia will 1,25 Euro je Aktie ausschütten - und das beim Zufluss steuerfrei. Für die Aktionäre des DAX-Konzerns klingt das nach einem klaren Pluspunkt. Doch hinter der attraktiven Dividende steckt eine steuerliche Besonderheit, die Anleger des Bochumer Immobilienkonzerns kennen sollten.
Vonovia lockt Anleger in diesem Frühjahr mit einer attraktiven Ausschüttung. Für das Geschäftsjahr 2025 sollen 1,25 Euro je Aktie gezahlt werden. Besonders interessant: Die Dividende soll vollständig aus dem steuerlichen Einlagekonto nach Paragraf 27 KStG erfolgen.
Damit fällt bei inländischen Aktionären beim Zufluss keine Kapitalertragsteuer und kein Solidaritätszuschlag an. Die Hauptversammlung findet am 21. Mai 2026 statt, die Auszahlung ist für den 26. Mai 2026 vorgesehen.
Auf den ersten Blick klingt das nach einem echten Vorteil. Denn während bei einer klassischen Dividende direkt Steuern abgezogen werden, landet bei Vonovia zunächst der volle Betrag auf dem Verrechnungskonto.
Genau deshalb dürfte die Ausschüttung für viele Privatanleger besonders attraktiv wirken. Vonovia weist in der Einladung zur Hauptversammlung ausdrücklich darauf hin, dass die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gezahlt wird und bei inländischen Aktionären beim Zufluss nicht der Besteuerung unterliegt.
Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht. Denn „steuerfrei“ bedeutet in diesem Fall nicht automatisch, dass die Zahlung dauerhaft ohne steuerliche Folgen bleibt. Hintergrund: Die Ausschüttung gilt steuerlich nicht als Gewinnausschüttung, sondern als Kapitalrückzahlung. Dadurch mindert sie die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktie.
Für Anleger heißt das: Wer seine Vonovia-Aktien später verkauft, muss dann gegebenenfalls einen höheren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn versteuern. Die Steuer wird also oft nicht gestrichen, sondern nur in die Zukunft verschoben.
Ein einfaches Beispiel zeigt den Effekt: Wer Vonovia zu 30 Euro gekauft hat und nun 1,25 Euro je Aktie als Kapitalrückzahlung erhält, dessen steuerliche Anschaffungskosten sinken rechnerisch auf 28,75 Euro. Wird die Aktie später zu 32 Euro verkauft, erhöht sich der steuerpflichtige Gewinn entsprechend. Für langfristig orientierte Anleger ist die steuerfreie Ausschüttung beim Zufluss daher zwar ein Pluspunkt, aber eben kein steuerliches Geschenk ohne jede Nebenwirkung.
Unterm Strich bleibt Vonovia damit ein interessanter Fall für Einkommensinvestoren. Die Ausschüttung ist attraktiv, der steuerliche Soforteffekt ebenfalls. Anleger sollten aber wissen, dass die Zahlung nur beim Zufluss steuerfrei ist und später über niedrigere Anschaffungskosten wieder relevant werden kann. Wer das einordnet, kann den Dividendenbonus richtig bewerten.
Vonovia bietet 2026 eine für deutsche Anleger attraktive Ausschüttung: 5,5 Prozent Dividende, beim Zufluss steuerfrei. Der Haken liegt im Detail, denn die Kapitalrückzahlung senkt die Anschaffungskosten der Aktie und kann damit spätere Steuerzahlungen erhöhen. Insgesamt ist Vonovia derzeit keine laufende Empfehlung. Für eine Wiedereinstieg müsste sich das Chartbild erst weiter aufhellen.
Heute, 09:22