DER AKTIONÄR stellt drei Profiteure des anhaltenden Stay-at-Home-Trends mit verschiedenen Risikoprofilen vor.
Die Coronakrise hat sich in den letzten Wochen und Monaten aufgrund steigender Infektionszahlen nochmals verschärft. Als Folge hat die Bundesregierung zum 27. Januar 2021 eine neue Arbeitsschutzverordnung erlassen, die erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes statuiert. Arbeitgeber dürfen das Verlangen des Arbeitnehmers auf Heimarbeit nur dann ablehnen, falls „zwingende betriebsbedingte Gründe“ vorliegen. Obwohl die neue Regelung nur befristet bis zum 15. März gilt, ist jetzt schon klar, dass das Recht auf Homeoffice künftig gesetzlich verankert wird. Die Voraussetzungen hierfür sind schon längst gegeben. Laut dem Ifo-Institut lag im Q2 2020 der Anteil der Belegschaft in Deutschland, die im Homeoffice arbeitete, bei 61 Prozent und damit fast doppelt so hoch wie vor der Krise (siehe Grafik). Das Ifo-Institut geht zudem davon aus, dass dieser Anteil auf über 80 Prozent ausgebaut werden kann.