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11.12.2020 Maximilian Völkl

E.on und RWE: Keine Panik!

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E.on

Am Freitag hat RWE eine Pflichtmitteilung veröffentlicht, dass die Tochtergesellschaft „GBV 32“ 15 Prozent der Stimmrechte am Wettbewerber E.on besitzt. Für Anleger ist das allerdings kein Grund zur Beunruhigung. Denn RWE hat bereits klargestellt, was das Ziel der Beteiligung ist.

Seit dem Innogy-Deal ist RWE bereits an E.on beteiligt. Grund für die neue Mitteilung ist lediglich, dass die Beteiligung von der Tochter „GBV 34“ auf die Tochter „GBV 32“ übergeht. RWE sieht diese weiter „lediglich als Finanzbeteiligung und behält sich vor, Teile der Beteiligung (…) zu veräußern“.

Aufgestockt werden soll der Anteil derweil nicht. RWE „beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der E.on SE zu erwerben“, teilte der Konzern mit. Zudem strebt RWE „keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der E.on SE insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.“

RWE (WKN: 703712)

Durch die Pflichtmitteilung wird deutlich, dass RWE weiter keine stärkere Einflussnahme auf E.on plant. Alleine aus kartellrechtlicher Sicht dürfte dies ohnehin schwierig werden. Durch die attraktiven Dividenden ist die Finanzbeteiligung aber durchaus lukrativ. Sowohl RWE als auch E.on stehen weiter auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR. Favorit bleibt aktuell RWE – die Rückbesinnung auf Erneuerbare Energien sorgt hier für Fantasie bei der Aktie.

E.on (WKN: ENAG99)

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