BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen
Die Staatsanwaltschaft beantragte daher unterschiedlich lange Bewährungsstrafen und verschieden hohe Geldauflagen für die Angeklagten. Aus Sicht der Anklage haben die vier VW-Manager pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt. Sämtliche Verteidiger der Führungskräfte - darunter die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - plädierten hingegen auf Freispruch./bch/DP/jha
Quelle: dpa-AFX