BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Nach dem Strafprozess um die Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen
Im Verfahren ging es um die Frage, ob die vier angeklagten Personalverantwortlichen beim Autobauer zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW
Bisher wird laut Neumann nur festgelegt, dass das Betriebsratsamt ein Ehrenamt ist und ein Inhaber bei der Bezahlung nicht bevorzugt oder benachteiligt werden darf. "Dieses Verfahren hätte noch einen Sinn, wenn der Gesetzgeber nun tätig würde", sagte Neumann auch mit Blick auf jahrelange Ermittlungen gegen ihn.
Die Strafkammer verwies in der Urteilsbegründung auch auf das Problem unkonkreter Vorgaben. "Das Gericht ist der Ansicht: Es wäre eine Aufgabe des Gesetzgebers, hier für ganz klare Lösungen zu sorgen", sagte Gerichtssprecher Stefan Bauer-Schade./jap/bch/DP/men
Quelle: dpa-AFX