Die Aktie von Wirecard kann sich am Donnerstag spürbar erholen. In der Spitze ging es um bis zu zehn Prozent nach oben, am Nachmittag beläuft sich das Plus noch auf rund fünf Prozent. Viele Anleger sitzen aber trotzdem noch auf großen Verlusten, denn seit Bekanntwerden des angeblichen Bilanz-Skandals ist die Aktie um rund 45 Prozent eingebrochen.
Auch wenn die genauen Hintergründe und der Wahrheitsgehalt der Vorwürfe nach wie vor unklar sind, bereiten Großkanzleien in den USA bereits Sammelklagen vor und suchen dabei nach Wirecard-Aktionären, die möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz haben könnten. DER AKTIONÄR hat deshalb bei Rechtsanwalt Andreas W. Tilp von der Kanzlei TILP nachgefragt, inwieweit das Sinn macht und welche Möglichkeiten Anleger hierzulande haben.
Der Experte für Kapitalmarktrecht sagt: „Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, werden internationale Investoren in Deutschland klagen. Wirecard hat seinen Sitz in Deutschland und die Aktie notiert in Frankfurt. Und der US Supreme Court hat im Jahr 2010 mit einem Grundsatzurteil entschieden, dass US-Gerichte in einer Konstellation wie dieser nicht zuständig sind. Deutschland würde hier den Schauplatz für Schadensersatzprozesse bilden. Für einen kapitalmarktrechtlichen Fall dieser Größe böte sich dann das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) an. (…)“
Im Gespräch mit dem AKTIONÄR erklärt der Tübinger Anwalt auch, wie sich Wirecard-Aktionäre hinsichtlich möglicher Schadenersatzansprüche verhalten können und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, falls sich die Anschuldigungen der Financial Times als falsch herausstellen.
Das ganze Interview im neuen AKTIONÄR
Das komplette Interview mit Andreas W. Tilp lesen Sie in der neuen Ausgabe 08/2019 des AKTIONÄR – hier geht’s zum E-Paper.