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Vonovia: Der nächste Ärger – neue Klage eingericht

Vonovia: Der nächste Ärger – neue Klage eingericht
Foto: Shutterstock/KI-generiert
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Michael Herrmann Heute, 12:50 Michael Herrmann
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt Vonovia. Grund ist die vermeintlich rechtswidrige Blockade von Balkonkraftwerken. Der Wohnungskonzern stelle Mietern unzulässige Hürden in den Weg und erschwere damit den Zugang zu günstigem Solarstrom. Dabei hat Vonovia auch so ausreichend Baustellen.

  • Die Deutsche Umwelthilfe verklagt Vonovia wegen angeblich rechtswidriger Hürden bei der Installation von Balkonkraftwerken.
  • Vonovia verlangt unter anderem eine umfassende Gestattungsvereinbarung und eine Vor-Ort-Prüfung.
  • Damit lastet ein weiteres Negativthema auf der Aktie des Wohnungskonzerns.

Nach Darstellung der DUH schließt Vonovia Mieter ohne Außensteckdose grundsätzlich von der Installation eines Balkonkraftwerks aus. Bohrungen und eine Verlegung von Kabeln nach innen würden pauschal nicht gestattet. Auch Mieter mit vorhandener Außensteckdose müssten zunächst eine umfangreiche Gestattungsvereinbarung unterzeichnen und einer Vor-Ort-Überprüfung durch Vonovia zustimmen.

Besonders umstritten sind dabei die Haftungs- und Kostenregelungen. Mieter sollen demnach für sämtliche Schäden haften, die möglicherweise durch das Balkonkraftwerk entstehen – selbst dann, wenn die Ursache nicht bei ihnen liegt. Zudem müssten sie die Kosten übernehmen, falls bei der Kontrolle Mängel festgestellt werden. Aus Sicht der DUH wird die gesetzlich vorgesehene Privilegierung von Balkonkraftwerken dadurch faktisch ausgehebelt.

Unklar sei für Verbraucher darüber hinaus, ob Vonovia den Anschluss an eine handelsübliche Schutzkontaktsteckdose akzeptiert oder weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung verlangt. Die Ende 2025 verabschiedete Produktnorm für Steckersolargeräte erlaubt den Anschluss an einen normalen Schukostecker in vielen Fällen bereits – insbesondere bei Wechselrichtern mit Netz- und Anlagenschutz.

Auch der Deutsche Mieterbund kritisiert das Vorgehen. Mieter dürften nicht schlechtere Möglichkeiten haben, ihre Energiekosten zu senken als Eigentümer, sagt Bundesdirektor Florian Becker. Gerade für einkommensschwache Haushalte seien Balkonkraftwerke ein Weg, von günstigem Solarstrom zu profitieren.

Juristisch argumentiert die DUH mit Paragraf 554 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dieser stärkt die Rechte von Mietern bei der Installation von Balkonkraftwerken. Nach Einschätzung des von der DUH beauftragten Rechtsanwalts Dirk Legler dürften Vermieter die Anlagen nur in Ausnahmefällen ablehnen und müssten diese Ausnahmen nachweisen. Pauschale und überzogene Vertragsbedingungen seien daher unwirksam.

Ob das Oberlandesgericht Hamm dieser Argumentation folgt, ist offen. Wäre die Klage das einzige Problem, könnten Anleger bei der Vonovia-Aktie durchaus zugreifen. Die Dividende ist attraktiv und die Bewertung niedrig.

Allerdings bleibt das Umfeld für Immobilienkonzerne anspruchsvoll. Vor allem die trüben Zinsaussichten belasten. Sollten die Finanzierungskosten länger hoch bleiben oder die Kapitalmarktzinsen erneut steigen, würde das die Refinanzierung erschweren und den Druck auf die Bewertungen von Wohnimmobilien erhöhen.

Hinzu kommt politischer Gegenwind. Sollte Die Linke die Berlin-Wahl am Wochenende gewinnen, dürften die Diskussionen über Enteignungen wieder an Fahrt aufnehmen – und belastend über dem Aktienkurs des Wohnungskonzerns schweben.

Vonovia (WKN: A1ML7J)

Die Klage der DUH ist unangenehm, aber nicht der entscheidende Belastungsfaktor für die Aktie. Schwerer wiegen die Zinsrisiken und die politische Gemengelage. Auch das Chartbild bleibt düster. Trotz attraktiver Dividende und einer ansprechenden Bewertung ist die Vonovia-Aktie daher weiterhin kein Kauf. 

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Quelle: DER AKTIONÄR

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