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19.02.2021 Laurenz Föhn

Uber: Rechtsstreit verloren – jetzt verkaufen?

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Sind die Fahrer von Uber selbstständig oder angestellt? Um die Frage rang der Fahrdienst jahrelang mit der britischen Justiz. Heute wurde das richtungsweisende Gerichtsurteil dazu verkündet.

Der Londoner Supreme Court hat entschieden, dass die Fahrer des Taxivermittlers Uber in Großbritannien wie Arbeitnehmer und nicht wie Selbständige zu behandeln sind. Damit folgte das Gericht in dem seit 2016 laufenden Streit den Entscheidungen vorheriger Instanzen, gegen die Uber Berufung eingelegt hatte.

Das Urteil bedeutet, dass der Fahrdienst-Vermittler seinen Fahrern in Großbritannien den Mindestlohn, Wartezeiten und Urlaub bezahlen muss. Uber betonte in einer ersten Reaktion, die Entscheidung sei aus Sicht des Unternehmens "auf eine kleine Anzahl von Fahrern, die die Uber-App 2016 nutzten, fokussiert".

Uber unter Zugzwang

Seitdem habe das Unternehmen aber bereits Änderungen an dem Modell vorgenommen, unter anderem was Rechte der Fahrer und eine kostenlose Versicherung für Krankheit und Verletzungen angehe. Uber will nun Konsultationen mit britischen Fahrern einleiten.

Die Entscheidung ist zweifellos ein großer Rückschlag für die US-Firma und stellt das Geschäftsmodell zumindest im Vereinigten Königreich grundsätzlich infrage. In Kalifornien drohte Uber, den Betrieb einzustellen, nachdem ein Gesetz den Fahrern Mitarbeiter-Status zugesprochen hatte. Das Regelwerk war dann aber bei einer Volksabstimmung gekippt worden.

Uber Technologies (WKN: A2PHHG)

Uber ist ein umstrittenes Unternehmen, dessen Geschäftsmodell noch nicht ausgereift ist. Auf das Unternehmen wird durch die neue Regelung erhebliche Mehrkosten zukommen. Zukünftig könnte sich Uber in Großbritannien wie in Deutschland nur auf die Vermittlungsplattform konzentrieren – und die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind. Ungeachtet davon, bleibt das Food-Delivery- und Frachtgeschäft sowie die Aussicht auf selbstfahrende Autos spannend. DER AKTIONÄR rät die Gewinne laufen zu lassen. 

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