Am Wochenende hat der Spezialverpackungshersteller Gerresheimer per Ad-Hoc-Mitteilung dem Kapitalmarkt weitere Details zur laufenden Prüfung problematischer Buchungen im Konzernbericht für das Fiskaljahr 2024 an die Hand gegeben. Der Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften hat sich demnach teilweise erhärtet.
Laut Gerresheimer hätte ein Umsatz in Höhe von drei Millionen Euro nicht schon im Geschäftsjahr 2024 verbucht werden dürfen. Zur Einordnung: Der Gesamtumsatz im Fiskaljahr 2024 lag bei rund zwei Milliarden Euro.
"Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass entgegen der bisherigen Auffassung für einen Vertrag mit einem Volumen von rund 3 Millionen Euro die Voraussetzungen für eine Umsatzerfassung nicht vorlagen", heißt es in der Mitteilung der Düsseldorfer.
Aufgrund dieser Erkenntnis habe die Gesellschaft entschieden, auch für die weiteren Bill-and-Hold-Vereinbarungen aus dem Geschäftsjahr 2024 die jeweils zugrundeliegenden Sachverhalte durch die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei vollständig aufarbeiten zu lassen, so Gerresheimer weiter. Die Gesellschaft werde mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Rahmen der Anlassprüfung weiterhin vollumfänglich kooperieren, um eine vollständige und transparente Klärung zu erreichen.
Zugegeben: Bei einem Jahresumsatz von zwei Milliarden Euro fällt eine Erlösbuchung von drei Millionen Euro, der zu früh verbucht wurde, nicht ins Gewicht. Zumal es sich um ein zeitliches Problem der Buchung handelt. Gerresheimer ist allerdings um Transparenz bemüht – gerade nach den zahlreichen Gewinnwarnungen, die der Spezialverpackungshersteller in den zurückliegenden Monaten ausgesprochen hat. Anleger warten mehr Details der anhaltenden Prüfung ab und sollten nicht voreilig beim optisch günstigen MDAX-Wert handeln. Abwarten!
27.10.2025, 07:40