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21.09.2021 ‧ dpa-Afx

Weitere Verteidiger attackieren Anklage im Diesel-Betrugsprozess

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Volkswagen Vz.

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im Diesel-Betrugsprozess gegen vier frühere Manager und Ingenieure von Volkswagen haben weitere Verteidiger die Darstellung und Argumentation der Staatsanwaltschaft angegriffen. "Das Bild, das die Anklage zeichnet, ist falsch", sagte der Anwalt eines ehemals hohen VW -Entwicklers am Dienstag beim zweiten Termin vor dem Braunschweiger Landgericht. Die Vorwürfe der Strafverfolger litten "an einem fehlenden Verständnis der Entwicklung des EA189" - gemeint ist der Motor, der im Zentrum der Abgasaffäre stand.

Zum einen sei die Anklage "bruchstückhaft", weil sie nur auf den Fall dieses 2,0-Liter-Antriebs abhebe, während die Abläufe bei anderen Dieselmotoren "technisch, organisatorisch und personell ganz anders" gewesen, jedoch nicht als Vergleichsmaßstab ermittelt worden seien.

Außerdem, so die Kritik des Verteidigers, sei sein Mandant gar nicht die zentrale Person beim Beschluss der mutmaßlichen Betrugsstrategie ab Ende 2006, als die die Staatsanwaltschaft ihn hinstelle. Dies sei schon aus der Zuordnung zu seiner damaligen Abteilung ersichtlich. Vielmehr habe sich der Angeklagte - "sobald er Kenntnis" von der möglichen Nutzung der Täuschungssoftware hatte - rückversichern wollen und von Vorgesetzten eine übergeordnete Entscheidung verlangt. Sein Mandant habe von Anfang an offen und transparent an den Ermittlungen mitgewirkt, sagte der Jurist.

Den vier Ex-Führungskräften wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit manipulierter Software in Millionen Autos vorgeworfen (Az.: 6 KLs 23/19). Bereits zur Prozesseröffnung am vergangenen Donnerstag hatten zwei Verteidiger den Inhalt der Klageschrift in Zweifel gezogen.

Auch ein vierter Anwalt äußerte sich in seinem Eingangs-Statement nun ähnlich. Sein Mandant habe vor 2015, als die Manipulationen letztlich publik wurden, "keine Kenntnis vom Einsatz der Abschalteinrichtungen" gehabt - und sollte es Hinweise auf deren Nutzung gegeben haben, so habe er sie keinesfalls genehmigt. "Ich bin der Auffassung, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt werden muss." Die Staatsanwälte hätten sich "mit wesentlichen Rechtsfragen nur oberflächlich befasst".

Problematisch sei überdies, dass der Verfahrensteil gegen den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn wegen einer Hüft-OP auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. "Besonders von ihm erwartet die Öffentlichkeit, dass er sich zu den Vorwürfen wegen des Dieselskandals verhält", so der Anwalt. Die vier schon jetzt in Braunschweig vor Gericht Stehenden seien dagegen "eine mehr oder weniger willkürlich zusammengewürfelte Gruppe von Personen", auf die nun auch der Schatten möglicher Verfehlungen Winterkorns falle./jap/DP/stk

Quelle: dpa-AFX

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