BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der Betrugsprozess zur Dieselaffäre bei Volkswagen
Nach der Verlesung der Anklageschrift nutzen alle Angeklagten die Möglichkeit, sich ausführlich zu den Vorwürfen einzulassen. Die derzeit laufenden Schilderungen des früheren Chefs der VW-Aggregateentwicklung nehmen dabei allein etwa zwei Verhandlungstage ein. Zuvor hatten zwei angeklagte VW-Ingenieure eine Hauptverantwortung für den Abgasskandal abgestritten. Insgesamt sind für die Hauptverhandlung mehr als 130 Sitzungen bis in den Sommer 2023 geplant.
Seit Mittwoch haben die Prozessbeteiligten Gewissheit darüber, dass Ex-Konzernchef Winterkorn vorerst nicht zu dem Strafprozess erscheinen muss. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung seines Verfahrensteils hatte beim Oberlandesgericht keinen Erfolg. (1 Ws 221/21) Eine weitere Anfechtung dieser Entscheidung ist nicht mehr möglich.
Auch die Verteidiger der vier schon vor Gericht stehenden Männer hatten die Vertagung des Winterkorn-Komplexes zum Prozessauftakt scharf kritisiert. Ob und wann sich der gesundheitlich angeschlagene 74-Jährige der Anklage stellen muss, ist unklar. Er war nach dem Auffliegen des Skandals 2015 zwar zurückgetreten, hatte aber stets beteuert, sich "keines Fehlverhaltens bewusst" zu sein./bch/DP/zb
Quelle: dpa-AFX