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02.08.2019 Lars Friedrich

Tesla: Freispruch für Musk – da kommt schon die nächste Klage

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Tesla-Chef Elon Musk hat weiter Stress mit der Justiz: Kaum wird er in einem Fall freigesprochen, soll sein Unternehmen erneut vor Gericht gezogen werden. Zum zweiten Mal in den vergangenen drei Monaten hat die Familie eines tödlich verunglückten Tesla-Fahrers Klage gegen den Elektroautohersteller eingereicht.

Der Vorwurf: Tesla habe gewusst, dass die Autopilot-Funktion defekt sei.

Der 50 Jahre alte Jeremy Banner war gestorben, als er mit seinem Model 3 im Autopilot-Modus mit einem Sattelzug zusammengeprallt war. Banner hatte das System zehn Sekunden zuvor aktiviert.

Tesla zufolge nahm Banner die Hände zu früh vom Steuer. Musk sagte, Unfälle seien Nutzern zuzuschreiben, die sich zu sehr auf das System verlassen und nicht auf den Verkehr achten.

2016 gab es einen ähnlichen Fall. Joshua Brown starb im Model S, weil die zum System gehörende Kamera einen weißen Truck vor grellem Himmel nicht erkannt hatte. Eine Untersuchung der National Highway Traffic Safety Administration entlastete damals Tesla. Brown hätte auf die Straße schauen müssen, hieß es.

Vergangenes Jahr verunglückte Walter Huang in einem Model X tödlich. Seine Hinterbliebenen haben Tesla vor drei Monaten verklagt – das Fahrassistenz-System habe eine Spur nicht richtig erkannt, außerdem fehle eine Notbremsautomatik.

Musk freigesprochen

Tesla ist bereits seit Jahren in relativ viele juristische Auseinandersetzungen verstrickt. Dabei geht es auch um den SolarCity-Deal. Diesbezüglich wurde Musk nun von einem Bundesgericht vom Vorwurf des unerlaubten Insider-Handels freigesprochen.

SolarCity-Aktionäre hatten im Rahmen der Übernahme durch Tesla im Tausch für ihre Anteile Aktien des Elektroautoherstellers bekommen. Musk, der auch an SolarCity beteiligt war, wurde vorgeworfen, sich unerlaubterweise bereichert zu haben, weil er seine zusätzlich erhaltenen Tesla-Aktien verkauft hatte.

Laut „Short-Swing Profit Rule“ müssen Insider jegliche Profite zurückzahlen, die durch den Kauf und Verkauf von Aktien innerhalb von sechs Monaten entstehen. Das Gericht stellte allerdings fest, dass die Regel im konkreten Fall nicht greife, da Musk seine zusätzlichen Aktien im Rahmen der öffentlich bekannten Übernahme bekommen hatte. Daher habe er keinen Wissensvorsprung gehabt.

Tesla (WKN: A1CX3T)

Die Situation bei Tesla bleibt ambivalent: Kaum ist eine juristische Baustelle abgearbeitet, folgt die nächste. Die Autopilot-Klagen sind womöglich wenig erfolgsversprechend, belasten allerdings Teslas Image, auch wenn das Unternehmen inzwischen eine verbesserte Notbremsfunktion vorgestellt hat. Außerdem provozierte Musk rund um den umstrittenen SolarCity-Deal diese Woche erneut Ärger – wenn auch mit einer guten Nachricht.

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Tesla.

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