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04.12.2020 Emil Jusifov

Alibaba, JD.com, Nio und Co: Warum Delisting unwahrscheinlich ist

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Alibaba

Am Mittwoch wurde im US-Repräsentantenhaus ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der das Delisting chinesischer Unternehmen wie Alibaba, JD.com, Nio, Pinduoduo und Co künftig ermöglichen soll. (DER AKTIONÄR berichtete). Nun haben sich mehrere Experten aus den USA zu dem Thema geäußert.

Laut dem Gesetzesentwurf müssen chinesische Unternehmen in Zukunft offenlegen, in welcher Form sie von der chinesischen Regierung abhängen. Zudem müssen sie in einem Zeitraum von drei Jahren ihre Bilanzen nach US-Maßstäben prüfen lassen. Anderenfalls droht ein Ausschluss vom Handel an den US-Börsen.

US-Investoren im Fokus

Der Harvard-Professor für Rechtswissenschaften Jesse Fried sieht laut CNBC dieses Szenario als unwahrscheinlich an. Seiner Meinung nach würde so ein Delisting zu großen Kapitalabflüssen führen. Die US-Investoren, darunter auch viele Kleinanleger, könnten dadurch Schaden nehmen. Denn sie müssten laut Fried ihre Anteile gegebenenfalls zu einem ungünstigen Preis abstoßen. Und daran könne die US-Regierung nicht interessiert sein.

Zudem könnte der chinesischen Regierung laut Fried sogar das Delisting von Unternehmen wie Alibaba und JD in die Karten spielen. Denn diese Konzerne seien mittlerweile sehr groß und mächtig geworden und würden weltweiten Einfluss ausüben. Durch ein Delisting in den USA, bekäme China mehr Kontrolle über diese Firmen, auch wenn der globale Einfluss der chinesischen Tech-Riesen dadurch schwinden würde.

Hohe Bereitschaft zur Einigung

Auch Marc Iyeki, der ehemalige Leiter von Asia-Pacific an der New York Stock Exchange, argumentiert in eine ähnliche Richtung. Laut ihm hätten die chinesischen Unternehmen nun drei Jahre Zeit, mit der amerikanischen Aufsichtsbehörde SEC bezüglich ihrer Jahresabschlüsse auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Beide Seiten hätten jetzt schon ihre Bereitschaft zur Einigung signalisiert. Insofern sei ein Delisting unwahrscheinlich.




Alibaba (WKN: A117ME)

DER AKTIONÄR rät Anlegern weiterhin, sich nicht vom möglichen Delistring verunsichern zu lassen. Wer beispielsweise vergangenes Jahr auf den Kauf von Alibaba, JD.com oder Pinduoduo verzichtet hätte, dem wären Gewinne entgangen, gegen die die neuesten Verluste verblassen. Zudem spricht einiges dafür, dass so ein Delisting gar nicht stattfinden wird. Investierte bleiben an Bord.

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:

Der Autor Emil Jusifov hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Alibaba.

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