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30.07.2022 Lars Friedrich

Irre, aber wahr! Aus 800 Mark werden 115.000 Euro

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Es gehört zu den klassischen Börsenweisheiten, dass Zeit ein Freund der Anleger ist. Wer lange genug dabei ist, kann mit breit gestreuten Aktien-Investments kaum Verlust machen – und profitiert von Dividendenzahlungen und Zinseszinseffekten. Ein aktuelles Praxis-Beispiel zeigt, wie extrem die Gewinne tatsächlich ausfallen können.

In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut einem Kölner Gerichtsurteil die Kaution in Form von Aktien herausgeben. In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.

Geklagt hatte eine Frau, deren inzwischen gestorbene Eltern die Kaution hinterlegt hatten. Der Klägerin stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe der Mietsicherheit in Form von Aktien zu, teilte das Amtsgericht diese Woche mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Mietvertrag habe das Immobilienunternehmen den Betrag in eigene Aktien anlegen dürfen, so das Gericht. Der Vertrag sah demnach vor, dass die Aktien nach Beendigung des Mietverhältnisses herauszugeben sind. Die Wohnungsgesellschaft sollte allerdings auch berechtigt sein, anstelle der Aktien den Nominalbetrag von 800 Mark auszuzahlen.

Das Mietverhältnis endete Mitte 2018. Als die Klägerin die Aktien haben wollte, lehnte die Wohnungsgesellschaft dies ab. Sie berief sich auf den Mietvertrag und zahlte stattdessen 409,03 Euro, was den ursprünglich 800 Mark entsprach. Daraufhin klagte die Frau auf Herausgabe der Aktien.

Das Gericht stellte fest, dass das im alten Mietvertrag vorgesehene Wahlrecht der Wohnungsgesellschaft unwirksam ist. Paragraph 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches sehe vor, dass Erträge aus der Mietsicherheit unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zustehen. Zu den Erträgen der hier gewählten Anlageform gehörten nicht nur ausgezahlte Dividenden, sondern auch etwaige Kursgewinne. Davon abweichende Vereinbarungen seien unwirksam.

Wie und in welche Aktien genau investiert wurde, ist nicht bekannt. Allerdings darf davon ausgegangen werden, dass eine Wohnungsgesellschaft nicht sonderlich aktiv handelt. Der wahre Fall zeigt demnach, dass sich im Laufe der Jahrzehnte selbst kleinste Investments praktisch von selbst in ein Vermögen verwandeln können. Mutige Anleger können mit starken Einzelaktien sogar noch mehr rausholen. Die Energy-Drink-Aktie Monster Beverage legte in nur 20 Jahren mehr als 100.000 Prozent zu! Aus 5.000 Euro wurden 5,9 Millionen Euro (siehe Beiträge am Artikel-Ende). DER AKTIONÄR stellt auf seiner letzten Seite regelmäßig erfolgreiche Dauerläufer vor. Außerdem finden Anleger im Heft jede Woche die Aktien, die gerade besonders vielversprechend sind.

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(mit Material von dpa-AFX)

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