Während dem Branchenriesen Binance das Aus in der EU droht, schlägt die Stunde der regulierten Plattformen. Wer als Krypto-Anleger auch nach dem kommenden Mittwoch uneingeschränkt und rechtssicher handeln möchte, findet am Markt genügend Ausweichmöglichkeiten.
• Zum Stichtag am 1. Juli müssen Krypto-Plattformen ohne Lizenz das Geschäft in der EU beenden. Auch Binance droht hierzulande das Aus.
• Zahlreiche namhafte Handelsplätze besitzen die nötige Lizenz und können den Kryptohandel uneingeschränkt fortführen.
• Krypto-Anleger können selbst prüfen, ob ihre bevorzugten Exchanges den neuen regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Das Inkrafttreten der MiCA-Regulierung für Kryptohandelsplattformen am Mittwoch (1. Juli) dürfte zu einer tiefgreifenden Marktbereinigung führen. Anbieter ohne die erforderliche Lizenz müssen ihr reguläres EU-Geschäft dann vorerst einstellen – ein Schicksal, das neben zahlreichen kleineren Plattformen auch das Europageschäft der weltgrößten Kryptobörse Binance betrifft. Laut Medienberichten hat das Unternehmen die Nutzer in einigen EU-Ländern bereits informiert, dass zum 1. Juli vorerst Schluss sein wird (DER AKTIONÄR berichtete).
Zum Erliegen wird der Kryptohandel in Europa deswegen freilich nicht kommen, denn über 200 Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Providers, kurz CASPs) haben rechtzeitig die benötigte Lizenzierung erhalten. Sie stehen nun bereit, um das frei werdende Handelsvolumen aufzufangen und werben teils aktiv um die verunsicherten Binance-Kunden.
Diese Plattformen sind bereit für MiCA
Mehrere große und am Markt etablierte Handelsplätze haben die regulatorischen Hausaufgaben rechtzeitig erledigt und in mindestens einem der 27 EU-Länder die am Mittwoch obligatorische Lizenz erhalten. Diese berechtigt sie, Kunden in allen Mitgliedstaaten den Handel mit Kryptowährungen anzubieten.
Große internationale Plattformen wie Coinbase, Crypto.com, Kraken oder OKX agieren über entsprechende europäische Tochtergesellschaften auf rechtssicherem MiCA-Boden. Sie alle besitzen die notwendigen Genehmigungen und bieten EU-Kunden weiterhin den vollumfänglichen Service an.
Gleiches gilt auch für europäische Anbieter wie Bitpanda, Bitvavo oder Bitstamp (gehört inzwischen zu Robinhood). Hierzulande hat sich unter anderem die Krypto-App Bison, hinter der die Börse Stuttgart steht, rechtzeitig um die MiCA-Lizenz gekümmert.
Auch Anleger, die nicht über spezielle Kryptobörsen, sondern klassische Banken und Broker in Bitcoin und Co investieren, sind in der Regel auf der sicheren Seite – zumindest, wenn ihr Anbieter über eine Vollbank-Lizenz verfügt. Diese erleichtert ein MiCA-konformes Handelsgeschäft ungemein.
Wer beispielsweise über FlatexDegiro oder den Neobroker Trade Republic direkt in Krypto investiert, kann das auch nach dem Stichtag weiterhin uneingeschränkt tun. Der Handel mit Wertpapieren, denen Kryptowährungen zugrunde liegen, wie etwa ETPs oder Zertifikate, ist von den aktuellen regulatorischen Änderungen ohnehin nicht betroffen.
Die Vorteile regulierter Plattformen ab dem 1. Juli
Der Handel digitaler Vermögenswerte über eine voll lizenzierte Plattform bietet Anlegern große Vorteile bei der Sicherheit. Regulierte CASPs unterliegen strengen staatlichen Auflagen und sind gesetzlich verpflichtet, Kundengelder und Krypto-Bestände streng getrennt vom eigenen Firmenvermögen zu verwahren. Im Falle einer Plattform-Insolvenz ist das Nutzerkapital dadurch geschützt.
Zudem sind lizenzierte Anbieter voll in das europäische Finanzsystem integriert, was etwa mit Blick auf klassische Ein- und Auszahlungswege wie SEPA-Überweisungen oder Kreditkartenzahlungen von Vorteil ist.
Mit der MiCA-Verordnung gelten im Kryptoraum auch erstmals ähnlich strenge Regeln gegen Marktmissbrauch wie im traditionellen Aktienhandel. Regulierte Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Überwachungssysteme zu installieren, die Wash-Trading, Pump-and-Dump-Schemes und Insiderhandel erkennen und unterbinden. Für Privatanleger bedeutet das ein deutlich faireres und transparenteres Handelsumfeld.
Jetzt Lizenzstatus prüfen!
Wenige Tage vor Ablauf der Übergangsfrist sollten Krypto-Investoren jetzt dringend prüfen, ob ihre Handelsplätze den neuen regulatorischen Anforderungen genügen. Andernfalls drohen ab Mittwoch womöglich Einschränkungen im Handel und bei Auszahlungen bis hin zu Zugriffsproblemen durch Geoblocking von nicht-lizenzierten Plattformen.
Der Lizenzstatus der Plattformen lässt sich folgendermaßen herausfinden: Da große Krypto-Börsen meist über spezifische europäische Tochtergesellschaften operieren, muss im ersten Schritt die exakte Rechtseinheit (Legal Entity) ermittelt werden. Diese findet sich verlässlich im Impressum, den Einstellungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Anbieters.
Mit diesem exakten Firmennamen lässt sich anschließend das offizielle und zentrale „Interim MiCA Register“ der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) abfragen. Nur Unternehmen, die dort mit einer aktiven Autorisierung gelistet sind, dürfen ab dem Stichtag legal Krypto-Dienstleistungen in der EU anbieten.
Wer eine schnellere und optisch übersichtlichere Suche bevorzugt, kann zudem auf unabhängige Community-Projekte wie casptracker.eu zurückgreifen, welche die behördlichen Daten des ESMA-Registers in Echtzeit spiegeln.
Die Bereinigung des europäischen Kryptomarktes ist in vollem Gange. Anleger sollten die verbleibende Zeit bis zum Stichtag nutzen, um den Lizenzstatus ihrer bevorzugten Handelsplätze zu prüfen und ihre Krypto-Bestände gegebenenfalls auf MiCA-konforme Plattformen zu übertragen.
FAQs
Wo kann ich Kryptowährungen nach dem Stichtag weiterhin legal handeln?
Der Handel bleibt bei allen Plattformen mit gültiger MiCA-Lizenz uneingeschränkt und rechtssicher möglich. Auch integrierte Broker mit Vollbanklizenz sind in der Regel konform.
Was gilt für Wertpapiere, die an Kryptowährungen gekoppelt sind?
Für Anleger, die über Finanzprodukte wie ETNs, ETPs oder Zertifikate in Krypto investieren, gibt es weitreichende Entwarnung. Diese Produkte gelten rechtlich als klassische Wertpapiere. Sie fallen unter die etablierte MiFID-II-Regulierung und sind vom aktuellen MiCA-Stichtag nicht betroffen.
Wie finde ich verlässlich heraus, ob meine Börse eine EU-Lizenz hat?
Der exakte Name der europäischen Rechtseinheit (Legal Entity) kann mit dem „Interim MiCA Register“ der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA oder in den Datenbanken nationaler Aufseher (wie der BaFin) abgeglichen werden. Bequemer und übersichtlicher sind Plattformen wie casptracker.eu.
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