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11.01.2024 Thorsten Küfner

Alphabet: Aktie trotz Strafe ein Kauf

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Alphabet (C)

Der Alphabet-Tochter Google droht im Streit über eine Milliardenstrafe der EU-Wettbewerbshüter eine Schlappe vor dem höchsten europäischen Gericht. Denn eine Generalanwältin am EuGH kam in ihren Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass Google seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt habe, um den eigenen Preisvergleichsdienst zu begünstigen.

Dementsprechend sei die 2017 verhängte Milliardenstrafe daher rechtmäßig. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. Die Richter folgen der Einschätzung der Generalanwälte oft, aber nicht immer. Bereits im Jahre 2017 verhängte die EU-Kommission gegen den Suchmaschinenbetreiber eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.

Der US-Konzern klagte gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU. Vor dem übergeordneten EuGH plädierte die Generalanwältin nun am Donnerstag, die Klage abzuweisen und die Geldbuße zu bestätigen. Google habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internetsuche ausgenutzt, um sich auf dem Markt für spezielle Warensuchdienste einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings keine großen Probleme machten. Allein 2022 verbuchte Alphabet einen Gewinn von knapp 60 Milliarden Dollar - bei rund 283 Milliarden Dollar Umsatz.

Die Strafe ist für den Mutterkonzern Alphabet zwar ärgerlich, aber zu verschmerzen. Dies sieht Analyst Brad Erickson von der kanadischen Bank RBC offenbar ähnlich. Er hat die Einstufung für Alphabet A-Aktie in einem Ausblick auf die US-Internetbranche 2024 auf "Outperform" mit einem Kursziel von 155 US-Dollar belassen. Ein risikofreudiges Umfeld könnte Unternehmen aller Größenordnungen (jeden, der Werbung macht) dazu veranlassen, das Wachstum im neuen Jahr stärker zu priorisieren als 2023, erklärte Erickson in seiner am Donnerstag vorliegenden Branchenstudie. Das würde Rückenwind für digitale Werbeunternehmen schaffen.

Alphabet (A) (WKN: A14Y6F)

Auch DER AKTIONÄR bleibt vom hervorragend aufgestellten Technologieriesen überzeugt und rät weiterhin zum Kauf. Der Stoppkurs sollte bei 105,00 Euro belassen werden. 

Mit Material von dpa-AFX

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