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EQS-News: The Social Chain AG: Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der Social Chain AG (deutsch)

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The Social Chain AG

The Social Chain AG: Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der Social Chain AG

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EQS-News: The Social Chain AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
The Social Chain AG: Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der
Social Chain AG

25.07.2023 / 16:45 CET/CEST
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Amtsgericht bestätigt vorläufige Eigenverwaltung der Social Chain AG

Berlin, 25. Juli 2023. Der Vorstand der Social Chain AG hat heute Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht
hat diesem entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt der Vorstand der Social Chain AG, den
der Aufsichtsrat inzwischen neu besetzt hat, handlungs- und weisungsbefugt:

Um der Komplexität und den rechtlichen Herausforderungen des
Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden, wurden anstelle der
zurückgetretenen Vorstände Dr. Georg Kofler (CEO) und Stefan Kiwit (COO) die
sanierungserfahrenen Rechtsanwälte Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten
Bieg von der Wirtschaftskanzlei GÖRG in den Vorstand berufen. Andreas
Schneider bleibt als CFO im Vorstand der Social Chain AG.

Die beiden neuen Vorstände haben in den vergangenen Jahren bereits eine
Vielzahl von Unternehmen erfolgreich durch Krisen begleitet. So waren sie
unter anderem bei dem Hamburger Windenergieanlagenhersteller Senvion, dem
Automobilzulieferer KSM Castings Group sowie der Modemarke Bonita (ehem. Tom
Tailor Gruppe) im Einsatz. Prof. Dr. Gerrit Hölzle betont: "Das
Eigenverwaltungsverfahren betrifft nur die als Holdinggesellschaft
fungierende Social Chain AG. Die anderen Gesellschaften der Gruppe befinden
sich nicht in einem Verfahren, werden von uns aber in den nächsten Tagen und
Wochen überprüft."

Das Amtsgericht hat zusätzlich per Beschluss den Berliner Rechtsanwalt
Friedemann Schade von der Kanzlei BRL zum vorläufigen Sachwalter der Social
Chain AG bestellt. Dessen Aufgabe wird es sein, das gesamte
Eigenverwaltungsverfahren im gerichtlichen Auftrag zu überwachen und die
Interessen aller Gläubiger zu wahren.

DS Gruppe und drtv.agency GmbH sind nicht betroffen

Wie bereits kommuniziert, betrifft das Insolvenzverfahren insbesondere nicht
die DS Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften (DS Gruppe). Die gesamte
DS Gruppe ist personell, räumlich und organisatorisch eigenständig und unter
anderem durch notarielle Vereinbarungen finanziell von der
Muttergesellschaft abgeschottet. Alle Gesellschaften der DS Gruppe werden
ihren Geschäftsbetrieb daher wie gewohnt fortsetzen.

Die drtv.agency GmbH ist ebenfalls nicht vom Eigenverwaltungsverfahren
betroffen.

Massekredit durch Ralf Dümmel und die Altgesellschafter der DS Gruppe

Das Eigenverwaltungsverfahren und damit das vorläufige Fortbestehen der
Social Chain AG wurde möglich, nachdem sich Ralf Dümmel und die
Altgesellschafter der DS Gruppe kurzfristig bereit erklärt haben, das
Unternehmen mit einem Massedarlehen in erheblicher Höhe zu finanzieren.

Kontakt:
Jana Walker | Investor Relations
ir@socialchain.de

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Quelle: dpa-AFX

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