In Europa werden die Rufe nach einer milliardenschweren Strafe für die Suchmaschine Google wieder lauter. Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung der Alphabet-Tochter bei Smartphones. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, plädiert ebenfalls für eine Milliardenstrafe.
Googles Einwände gegen die in erster Instanz festgelegte Strafe von über 4,1 Milliarden Euro seien unbegründet, so Kokott in den Schlussanträgen. Die Meinung der Generalanwältin ist für die Richter nicht bindend - sie folgen ihr aber häufig.
Die Kommission warf dem Tech-Riesen vor, Herstellern von Mobilgeräten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige Beschränkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz für Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser vorinstallierten. Der US-Konzern wolle seine Position bei Suchdiensten stärken, um seine Werbeanzeigen zu mehren - und habe dafür seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Brüsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro. In erster Instanz reduzierte das Gericht der EU die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die Generalanwältin empfiehlt den Richtern am EuGH, dieses Strafmaß zu bestätigen.
Der angebliche Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google kocht immer wieder hoch. Dass der Suchmaschine eine Strate in Milliardenhöhe droht, ist allerdings nicht neu.
Dass Google in dem Fall aller Voraussicht nach nicht ungeschoren davon kommt, dürfte den Marktteilnehmern bewusst sein. Eine Strafe in dieser Höhe wäre bitter, aber durchaus verkraftbar. Der Mutterkonzern Alphabet fährt Jahr für Jahr Milliardengewinne ein. Der Tech-Titel bleibt ein langfristig ausgerichtetes Basisinvestment – und das nicht nur für Technologie-affine Anleger.
Enthält Material von dpa-AFX