Viele Anleger erzielen mit Auslandsaktien Dividenden und zahlen darauf Steuern. Ein Teil lässt sich in der Regel zurückholen. Lesen Sie in dieser dreiteiligen Serie, wie das geht.
Abgeltungsteuer in Deutschland
Ist die Aktienrendite – sei es in Form von Ausschüttungen oder eines Veräußerungsgewinns – erst realisiert, steht sie dem Anleger jedoch nicht vollständig zum Konsum oder zur Wiederanlage zur Verfügung. Neben renditemindernden Transaktionskosten oder Währungskursschwankungen sollte der Anleger insbesondere auch Steuern in sein Planungskalkül mit einbeziehen. Denn auch der Fiskus vereinnahmt einen Teil der Rendite, bei Anlagen mit Auslandsbezug in manchen Fällen sogar doppelt.
Für den deutschen Privatanleger werden sowohl laufende Dividendenerträge wie auch Veräußerungsgewinne aus Aktien grundsätzlich mit 25 Prozent belastet. Bei der sogenannten Kapitalertragsteuer handelt es sich ähnlich wie bei der Lohnsteuer nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Bank führt die Kapitalertragsteuer dann als Entrichtungsverpflichteter an den Staat ab, wodurch sich abgeltende Wirkung entfaltet – deshalb wird sie auch als Abgeltungsteuer (AbgSt) bezeichnet; eine Angabe in der Steuererklärung ist grundsätzlich nicht mehr nötig.