Die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines hat eine Niederlage vor Gericht eingefahren. Die Fluggesellschaft verweigerte Kunden, die über Onlinedienstleister gebucht hatten, die Rückerstattung. Nach Ansicht der Richter in Wien ist dies nicht rechtmäßig.
Austrian Airlines hat nun eine dreimonatige Umsetzungsfrist, in der man den betroffenen Kunden ihr Geld für ausgefallene Flüge - hauptsächlich natürlich aus dem Frühjahr 2020 - zurückerstatten muss. Mehr dazu lesen Sie hier.
Indes hat die UBS die Lufthansa-Aktien erneut genauer unter die Lupe genommen. das Ergebnis dürfte den Anteilseignern der kranich-Airline nicht schmecken. Zwar wurde das Kursziel um 30 Cent angehoben, mit 4,90 Euro liegt es aber immer noch klar unter dem gestrigen Schlusskurs. dementsprechend lautet das Anlagevotum unverändert "Sell".
Nach kräftigen Kurszuwächsen zu Wochenbeginn dominierten bei der Lufthansa an den vergangenen beiden Handelstagen wieder die roten Vorzeichen. Die Aktie ist und bleibt ein ganz heißes Eisen und daher weiterhin nur für mutige Anleger mit einem langen Atem geeignet. Wer auf eine Gegenbewegung setzen will, sollte seine Position unverändert mit einem Stopp bei 4,90 Euro absichern.
Hinweis auf Interessenkonflikte: Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Lufthansa.