Der Bitcoin verliert weiter an Boden: Am Freitag fällt die Kryptowährung um rund ein Prozent auf 66.795 Dollar. Spannender ist jedoch, was derzeit in einem Leipziger Gerichtssaal verhandelt wird. Das Urteil könnte zum Präzedenzfall für den staatlichen Umgang mit beschlagnahmten Kryptobeständen werden.
Vor dem Landgericht Leipzig läuft seit Kurzem ein Verfahren, das weit über Sachsen hinaus Aufmerksamkeit erzeugt. Angeklagt sind zwei Männer, unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche und schwerer Steuerdelikte. Im Rampenlicht steht jedoch ein ganz anderer Punkt: der Umgang mit fast 50.000 Bitcoin, die im Zuge der Ermittlungen sichergestellt wurden.
Im Detail gelang es den Ermittlern Anfang 2024, 49.858 Bitcoin in ihre Verfügung zu bringen. Wenige Monate später wurden diese in mehreren Tranchen verkauft. Der Erlös: rund 2,64 Milliarden Euro. Damit handelt es sich um die größte bislang in Deutschland realisierte Verwertung von Kryptowerten im Rahmen eines Strafverfahrens (DER AKTIONÄR berichtete).
Nach Berichten aus Ermittlerkreisen könnte es jedoch nicht bei diesen knapp 50.000 Bitcoin geblieben sein. Es ist von deutlich höheren ursprünglichen Beständen die Rede, verteilt auf zahlreiche Wallet-Adressen. Ob diese Coins noch existieren und überhaupt zugänglich sind, ist bislang unklar. Der bereits erzielte Verkaufserlös liegt derzeit auf einem staatlichen Verwahrkonto und ist gesperrt. Genau hier beginnt die politische und finanzielle Brisanz.
Verjährt, aber dennoch einziehbar?
Juristisch dreht sich alles um eine Kernfrage mit Signalwirkung: Kann der Staat Vermögenswerte dauerhaft einziehen, wenn die zugrunde liegenden Haupttaten als verjährt gelten?
Ein Großteil der ursprünglichen Urheberrechtsverstöße dürfte nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Im Fokus stehen daher vor allem Geldwäsche und steuerliche Aspekte. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass eine dauerhafte Vermögenseinziehung nicht rechtmäßig ist, müsste Sachsen den Milliardenbetrag womöglich wieder herausgeben. Zusätzlich zu den Zinseinnahmen im dreistelligen Millionenbereich, den das Bundesland durch die zwischenzeitliche Anlage des Verkaufserlöses am Kapitalmarkt erzielt haben soll.
Das Verfahren ist auf mehrere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird im späten Frühjahr erwartet. Die Signalwirkung für den Kryptostandort Deutschland könnten je nach Urteil jedoch beachtlich sein. Der Bitcoin selbst bleibt indes vorerst auf Talfahrt. Anleger warten eine nachhaltige Trendwende ab.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bitcoin.
Heute, 12:01