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10.09.2015 Maximilian Völkl

Deutsche Lufthansa: Streiken verboten – der Kranich fliegt wieder

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Lufthansa

Die Lufthansa hat am Donnerstag wieder den normalen Flugbetrieb aufgenommen. Bereits am Mittwoch hatte das Hessische Landesarbeitsgericht den Pilotenstreik überraschend für rechtswidrig erklärt. Aus organisatorischen Gründen hielt die Kranich-Airline aber zunächst noch am Sonderflugplan mit zahlreichen Ausfällen fest.

Das Gericht gab einem Antrag der Lufthansa gegen die streikende Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) statt. Ursache der Entscheidung ist der Grund der Arbeitsniederlegung. Streiken darf man nur für Dinge, die in einem Tarifvertrag geregelt sind. Dazu gehören etwa Entgelte, Arbeitszeiten, Beförderungsregeln oder Rentenfragen. Offiziell geht es der VC zwar um Rentenfragen der Piloten, die Gewerkschaft wolle aber auch mehr Mitsprache beim Konzept für die Billiglinie Eurowings, so der Richter.

Wie geht es weiter?

Es bleibt offen, welche Schlüsse die VC aus der Gerichtsentscheidung ziehen wird. Zu Beginn der Streikrunde hatte sie mit weiteren Arbeitsniederlegungen gedroht, nun will man aber zunächst die schriftlichen Urteilsgründe studieren. Die Lufthansa hat derweil eine Schadenersatzklage über 60 Millionen Euro gegen die Gewerkschaft angekündigt. Begründung: Der DAX-Konzern hält den ersten Ausstand der Piloten von April 2014 ebenfalls für rechtswidrig. Personalchefin Bettina Volkens bot der VC nach dem Urteil allerdings auch erneut Verhandlungen an.

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Abwarten

Das rechtskräftige Urteil ist positiv für die Lufthansa. Für die künftigen Verhandlungen hat der Konzern nun eine bessere Position. Die Situation bei der Aktie bleibt derweil trüb. Der Abwärtstrend ist noch immer intakt. Anleger sollten mit einem Neueinstieg deshalb weiterhin abwarten.

(Mit Material von dpa-AFX)


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