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02.02.2022 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG: HORNBACH Baumarkt reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein (deutsch)

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Hornbach Baumarkt

HORNBACH Baumarkt AG: HORNBACH Baumarkt reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse ein

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DGAP-News: HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Sonstiges
HORNBACH Baumarkt AG: HORNBACH Baumarkt reicht Delisting-Antrag bei
Frankfurter Wertpapierbörse ein

02.02.2022 / 17:52
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

Eine Gruppe - Eine Börsennotierung

HORNBACH Baumarkt reicht Delisting-Antrag bei Frankfurter Wertpapierbörse
ein

* Angebotsfrist für HORNBACH Baumarkt-Aktionäre endet am 22. Februar 2022

* Vollzug des Delistings wird voraussichtlich spätestens Anfang März 2022
wirksam werden

Bornheim (Pfalz), Deutschland, 02. Februar 2022. Die HORNBACH Baumarkt AG
("HORNBACH Baumarkt") plant im Zuge des öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA ("HORNBACH
Holding") an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt den Rückzug von der Börse.
Hierfür hat HORNBACH Baumarkt am 31. Januar 2022 den Widerruf der Zulassung
der HORNBACH Baumarkt-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt.

HORNBACH Baumarkt-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH
Holding zu 47,50 EUR in bar je Aktie noch vor der Einstellung der
Börsennotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse annehmen. Die
Annahmefrist hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14.
Januar 2022 begonnen und wird am 22. Februar 2022 um 24 Uhr (MEZ) enden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird nicht verlängert und ist an keinerlei
Bedingungen geknüpft. Die Beendigung der Notierung der HORNBACH Baumarkt am
regulierten Markt wird voraussichtlich nach Ablauf der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots spätestens Anfang März 2022 wirksam werden. Mit
der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel mit HORNBACH
Baumarkt-Aktien am regulierten Markt eingestellt, was zu einer sehr
eingeschränkten Liquidität und Preisverfügbarkeit von HORNBACH
Baumarkt-Aktien führen kann.

Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt haben in ihrer am 21. Januar
2022 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme allen
Baumarkt-Aktionären empfohlen, das Angebot der HORNBACH Holding anzunehmen
und ihre Aktien anzudienen.

Weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot sind unter
www.pluto-offer.com und auf der Investor Relations-Webseite des Unternehmens
verfügbar.

***

Kontakte für Medien und Investor
Relations
Antje Kelbert Leiterin Communications und Anne Spies Managerin
Investor Relations Tel.: +49 (0) 6348 / Investor Relations Tel.:
60 2444 E-Mail: +49 (0) 6348 / 60 4558
[1]antje.kelbert@hornbach.com Florian E-Mail:
Preuß Leiter Public Relations, [1]anne.spies@hornbach.com
Pressesprecher Tel.: +49 (0) 6348 / 60 1.
2571 E-Mail: mailto:anne.spies@horn
[2]florian.preuss@hornbach.com 1. bach.com
mailto:antje.kelbert@hornbach.com 2.
mailto:florian.preuss@hornbach.com
Über die HORNBACH-Gruppe
HORNBACH ist ein unabhängiges, familiengeführtes und börsennotiertes
Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2020/21 (Bilanzstichtag: 28. Februar 2021)
steigerte es seinen (Netto-)Umsatz um 15,4% auf 5,5 Mrd. EUR. HORNBACH wurde
1877 gegründet und ist das einzige Unternehmen der DIY-Branche, dessen
Geschichte sechs Generationen zurückreicht. HORNBACH betreibt 167 Bau- und
Gartenmärkte (inklusiv Fachmärkte), Onlineshops in 9 europäischen Ländern
und 36 Baustoffhandlungen (unter dem Dach der HORNBACH Baustoff Union).
HORNBACH ist mit seinem Vertriebskonzept und seinen Sortimenten ganz auf die
Bedürfnisse von Projekt- und Gewerbekunden ausgerichtet. Das Unternehmen
garantiert seinen Kunden dauerhaft niedrige Preise und ist damit Preisführer
in seiner Branche. Die hohe Beratungsqualität und der exzellente Service für
die Kunden wurden in zahlreichen unabhängigen Tests und Studien
dokumentiert. Mit Pionierleistungen wie dem ersten kombinierten Bau- und
Gartenmarkt (1968), dem ersten Megastore (1980) und dem ersten Baumarkt mit
Drive-In (2003) hat HORNBACH seine Innovationskraft immer wieder unter
Beweis gestellt. Seit Jahrzehnten ist das Unternehmen auch ein Jobmotor, an
dessen Erfolg heute mehr als 24.000 Beschäftigte mitwirken.

Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf, eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG, noch
ein Angebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der HORNBACH Holding AG
& Co. KGaA. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie
weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der
Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, aufgeführt.
Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wurde unter alleiniger Geltung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer
wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act
veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen
von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National
Instrument 62-104 - Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage
sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots sind oder
werden auf www.pluto-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf
Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in
Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher
Marktpraxis können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker vor Ablauf der Annahmefrist des
Angebots Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erworben bzw. entsprechende
Vereinbarungen abgeschlossen haben oder außerhalb des
Delisting-Erwerbsangebots während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
werden auf www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.

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02.02.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstraße
76878 Bornheim bei Landau/Pfalz
Deutschland
Telefon: +49 (0)6348 / 60 00
Fax: +49 (0)6348 / 60 40 00
E-Mail: info@hornbach.de
Internet: www.hornbach.de
ISIN: DE0006084403
WKN: 608440
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1276010

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Quelle: dpa-AFX

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