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Foto: Volkswagen
02.09.2019 Jan-Paul Fóri

Volkswagen: Mögliche Vergleichszahlung in den USA – das steckt dahinter

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Volkswagen Vz.

In den USA macht Volkswagen weiter reinen Tisch: Um einen weiteren, langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, vereinbarte der Automobilhersteller zuletzt einen Vergleich mit privaten Klägern. DER AKTIONÄR zeigt, was hinter dem Deal steckt und wie Anleger jetzt mit der Aktie der Wolfsburger verfahren sollten.

Wie Volkswagen am Freitag mitteilte, hat sich der Konzern auf eine Lösung im Streit um angeblich manipulierte Verbrauchswerte bei Benzinern mit den Klagenden Fahrzeugbesitzern und der US-Umweltbehörde EPA geeinigt. 

Konkret geht es dabei um VW-Modelle der Baujahre 2013 bis 2017, die in den USA geleast oder verkauft wurden. So will VW jedem berechtigen Kunden pro Monat, in dem er das Fahrzeug besessen oder geleast hat, zwischen 5,40  und 24,30 Dollar zahlen. Insgesamt beläuft sich der Vergleich auf ein Volumen von 96,5 Millionen Dollar. 

Allerdings betonte der Autobauer: "Der Vergleich beseitigt die Unsicherheit langwieriger Rechtsstreitigkeiten und beinhaltet kein Eingeständnis von Haftung oder Fehlverhalten von Volkswagen."

Zudem muss dem Vergleich noch gerichtlich zugestimmt werden. Einem Bild-Bericht zufolge könnte eine erste vorläufige Entscheidung, bereits am 13. September in San Francisco, durch den US-Richter Charles Breyer fallen. 

Volkswagen Vz. (WKN: 766403)

Durch den Vergleich könnte Volkswagen einem weiteren Prozess aus dem Weg gehen und so womöglich die damit verbundenen Rechtskosten einsparen. Aus charttechnischer Sicht gilt es nun, die Marke von 145 Euro zu verteidigen. Damit sich der Aufwärtstrend weiter fortsetzen kann, bedarf es jedoch eines nachhaltigen Sprungs über die 200-Tage-Linie bei 147,17 Euro. Gelingt dies, dürfte der Aktienkurs weiteren Rückenwind erhalten. Bereits investierte Anleger belassen den Stopp bei 135 Euro und halten an der Aktie fest. 


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