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20.06.2023 Lars Friedrich

Steinhoff: Urteil voraus – das sagen Anlegerschützer

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Steinhoff

Es wird ein ganz wichtiger Tag für Anleger der von einem Milliarden-Bilanzskandal schwer erschütterten Holdinggesellschaft: Mittwoch, 21. Juni. Dann soll um 17 Uhr das Urteil in Amsterdam verkündet werden zu der Frage, ob der Restrukturierungsplan genehmigt wird oder nicht. Im Vorfeld hat sich die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gemeldet.

Die mündliche Verhandlung sei aus ihrer Sicht zufriedenstellend verlaufen, schreibt die SdK in einem Newsletter zum Fall Steinhoff. Das Gericht habe kritisch bei den anwaltlichen Vertretern Steinhoffs nachgefragt. Ferner habe das Gericht auch mehrfach die Sinnhaftigkeit der komplexen Regelungen im Sanierungsplan hinterfragt. „Aus unserer Sicht hat das Gericht genügend Argumente, um dem Restrukturierungsplan die Zustimmung zu verweigern.“ Ob das Gericht den Argumenten und Bedenken der SdK tatsächlich folge, werde sich zeigen.

DER AKTIONÄR hatte bereits direkt nach der Verhandlung geschrieben: „Ersten Kommentaren in einschlägigen Internetforen zufolge, hat die Steinhoff-Führung einmal mehr eher dünn argumentiert, als es unter anderem darum gegangen sein soll, inwiefern das angestrebte Restrukturierungsverfahren tatsächlich alternativlos sei.“

Gemeinsame Sache zwischen Steinhoff-Führung und Gläubigern?

Die SdK ging in ihrem Newsletter auch darauf ein, dass gegenwärtigen Führungskräfte von Steinhoff künftig die Dachgesellschaft der restrukturierten Steinhoff-Gruppe führen sollen, falls das Gericht dem Restrukturierungsplan zustimmt. Dies erinnere „stark an den Ablauf des Chapter 11 Verfahrens über die Mattress Firm-Gruppe, für deren Umsetzung der dortige Vorstand fünf Prozent der Anteile an der ,sanierten‘ Mattress Firm erhalten hat, welche heute einen Gegenwert von über 100 Millionen Euro darstellen“, hieß es. Leider habe es keine konkreten Angaben zu einer möglichen Erfolgsvergütung im Fall Steinhoff gegeben.

Mit anderen Worten: Es bleibt weiterhin der Verdacht im Raum, dass das Steinhoff-Management aus Eigeninteresse gemeinsame Sache mit den Gläubigern macht, wobei Steinhoff-Anleger das Nachsehen hätten.

Steinhoff (WKN: A14XB9)

Die SdK und zahlreiche Steinhoff-Kleinanleger werden darauf hoffen, dass morgen der Restrukturierungsplan (WHOA) abgelehnt wird. Selbst dann bliebe es aber dabei, dass die Sache noch nicht beendet wäre. So oder so dürften weitere juristische Schritte von beiden Seiten folgen. Die Gläubiger haben bislang keine Anstalten gemacht, den Anlegern nennenswert entgegenzukommen. Die rechtliche Situation bleibt komplex, das Totalverlustrisiko hoch, die Aktie dementsprechend hochspekulativer Natur.

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