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21.08.2023 Lars Friedrich

Steinhoff: Haftstrafe! Aber der „Strippenzieher“ fehlt noch

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Steinhoff

Noch immer geht die Geschichte rund um die Steinhoff-Aktie weiter – ein bisschen jedenfalls. Heute wurden zwei Ex-Manager der Holdinggesellschaft verurteilt. Unterdessen wird der Peinlich-Handel mit der Aktie fortgesetzt, obwohl Steinhoff selbst und die Gläubiger ein Delisting und damit die Quasi-Enteignung der Anleger durchgedrückt hatten.

Spätestens mit der Hauptversammlung im Juli ist Steinhoff eigentlich nur noch eine wandelnde Börsenleiche. Noch immer hat es Steinhoff aber nicht geschafft, einen konkreten Termin für das Börsen-Ende zu kommunizieren. Und so wird immer noch ein wenig gehandelt – zu Kursen um die 0,3 Cent je Aktie. Allerdings ist das Volumen sehr gering, die Spreads sind relativ hoch. Zumal sich inzwischen selbst hartnäckige Zocker aus dem Wert, der praktisch keinen Wert mehr hat, überwiegend verabschiedet haben.

Unterdessen wurde heute in Oldenburg ein Ex-Steinhoff-Manager zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wegen Bilanzfälschung und Beihilfe zu Kreditbetrug. Für einen zweiten Angeklagten gab es zwei Jahre auf Bewährung.

Der dicke Fisch fehlt aber noch: Für Ex-Steinhoff-Chef Markus Jooste gibt es einen Haftbefehl (siehe weiterführende Beiträge am Artikel-Ende). Der Verteidiger eines der Angeklagten bezeichnete Jooste als den eigentlichen „Strippenzieher“ im Milliarden-Bilanzbetrug, der Steinhoff 2017 schwer erschütterte.

Steinhoff (WKN: A14XB9)

Die späten Strafen nützen geschädigten Anlegern praktisch nichts. Entschädigungszahlungen werden deswegen nicht fließen. Vielmehr stehen Anleger vor dem Totalverlust. Demnächst werden die Aktien in sogenannte CVRs (contingent value rights) umgewandelt. Diese werden nicht börsengehandelt, und es ist nicht damit zu rechnen, dass diese Rechte irgendetwas wert sein werden. DER AKTIONÄR hatte in den vergangenen Jahren immer wieder auf das enorme Totalverlustrisiko hingewiesen und von einem Kauf der Aktie abgeraten.

Behandelte Werte

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