Erst Totalverlust, dann Ausschluss: Aktionäre schlagen Alarm

Erst Totalverlust, dann Ausschluss: Aktionäre schlagen Alarm
Foto: CeltStudio/shutterstock
Lukas Meyer Heute, 09:44 Lukas Meyer

Nach dem Totalverlust endet für viele Kleinanleger nicht der Ärger: Bei Sanierungen durften sie oft kein neues Geld investieren. Betroffen waren der Batteriehersteller Varta, der Autozulieferer Leoni und der Kommunikationsausrüster Mynaric. Der Fall BayWa zeigt, dass es auch anders gehen kann.

Seit 2021 können Unternehmen mit dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ihre Schulden restrukturieren, bevor sie insolvent werden.

Varta, Leoni und Mynaric nutzten das Verfahren. In allen Fällen verloren Aktionäre ihr gesamtes Investment. Bei anschließenden Kapitalerhöhungen wurden sie ausgeschlossen – meist durften nur Großaktionäre oder Gläubiger neues Kapital einbringen. Das empört viele Kleinaktionäre.

Die Folge: Beschwerden in sozialen Medien, juristische Klagen. Aktionäre wollen bei der Erholung nicht außen vor bleiben. Im Fall Varta läuft eine Verfassungsbeschwerde. Ob das Gericht sie annimmt, ist offen.

Einige Restrukturierungsexperten zeigen wenig Verständnis. Investitionen in notleidende Unternehmen seien hochriskant. „Die Zeichnung neuen Kapitals rettet ihr bestehendes Investment in der Regel nicht“, sagte Marlene Ruf von Milbank LLP. „Das bestehende Investment ist in diesen Situationen typischerweise null wert.“ Privatanleger blendeten Risiken oft aus. Ihr Urteil werde „möglicherweise überlagert“ von der Hoffnung auf Rettung des Alt-Investments.

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Kritiker des Ausschlusses verweisen auf BayWa: Dort konnten auch Kleinanleger neues Kapital bereitstellen. „BayWa ist ein wirklich positives Signal“, sagte Holger Clemens Hinz von der Quirin Privatbank. „Warum sollte man die Aktionäre, die bis zum Ende beim Unternehmen geblieben sind, nicht einbeziehen?“ BayWa setzte auf einen „StaRUG-light“-Ansatz: Schuldenlaufzeiten wurden verlängert, Rückzahlungen nicht gekürzt, das Eigenkapital behielt Wert.

Die Skepsis gegenüber StaRUG wächst. In einer Umfrage der Börse Düsseldorf wurde es 2024 zum „Börsen-Unwort“ des Jahres gewählt. „Die Kritik an den besagten entschädigungslosen Enteignungen bei den Aktionären wird immer größer“, sagte Börse-Geschäftsführer Rolf Deml. „Wenn jedoch Anleger mitbekommen, dass wie bei den bereits erwähnten Fällen Varta und Leoni Anleger einen kompletten Kapitalverlust erleiden, ist das nicht vertrauensbildend.“

Vartas Mehrheitsaktionär Michael Tojner sieht praktische Hürden: In der FAZ sagte er, eine Kapitalerhöhung unter Beteiligung der Altaktionäre sei nicht möglich gewesen – das Unternehmen habe keine geprüften Abschlüsse gehabt und damit keinen Prospekt erstellen können. Anleger hielten dagegen, man hätte ein neues Unternehmen gründen und Geld von Minderheitsaktionären einsammeln können. Das Landgericht Stuttgart wies die Berufung ab.

Eine Gesetzesreform gilt als unwahrscheinlich. Immer mehr Unternehmen nutzen StaRUG, um eine Insolvenz zu vermeiden. Ruf sagt: „Der Verlust der Investitionen von Einzelaktionären ist keine Folge von StaRUG, des deutschen Gesetzgebers oder der Gläubiger. Er spiegelt das inhärente Risiko einer Eigenkapital-Investitionsentscheidung wider.“

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