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15.01.2015 Michael Schröder

DF Deutsche Forfait: "Anleihegläubiger sollen ihr Kapital zu 100 Prozent zurückerhalten"

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Die DF Deutsche Forfait AG steht vor einer spannenden Woche. Vom 20. bis 22. Januar haben die Anleihegläubiger des Außenhandelsfinanzierers Gelegenheit, im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung über das vorgelegte Sanierungskonzept abzustimmen. Zudem findet am 22. Januar die ordentliche Hauptversammlung 2014 statt.

DER AKTIONÄR sprach im Vorfeld mit Finanzvorstand Frank Hock über die wichtigsten Eckpunkte des Konzepts, die Bedeutung der Gläubigerabstimmung und die weiteren Perspektiven der Gesellschaft.

DER AKTIONÄR: Herr Hock, hinter der DF Deutschen Forfait AG liegt ein turbulentes Jahr 2014. Wie schätzen Sie die Lage der Gesellschaft aktuell ein, nachdem zwischenzeitlich der Fortbestand des gesamten Unternehmens ernsthaft in Frage stand?

Frank Hock: Die achtmonatige Notierung der Gesellschaft auf der OFAC Sanktionsliste hat das Unternehmen wirtschaftlich hart getroffen. Doch wir sind guten Mutes, mit dem von uns entwickelten Restrukturierungskonzept wieder auf die Erfolgsspur zurückzukehren. Die hohe Zahl an Neugeschäftsanfragen seit der Streichung von der Liste im Oktober belegt, dass unser Markt weiterhin großes Potenzial birgt.

Sie sprechen das Restrukturierungskonzept an. Könnten Sie unseren Lesern bitte die wichtigsten Eckpunkte dieses Konzepts kurz vorstellen?

Wir haben das Restrukturierungskonzept so gestaltet, dass sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalgeber einen Sanierungsbeitrag leisten. Das ist auch notwendig, denn ohne die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten wird es nicht gelingen, das dringend benötigte frische Kapital zur Wiedergewinnung der operativen Handlungsfähigkeit aufzunehmen Das Restrukturierungskonzept besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

1. Angebot eines Debt-to-Equity Swaps an die Anleihegläubiger (Kapitalerhöhung I um bis zu 3,4 Millionen Aktien)
2. Reduzierung des Nominalzinssatzes der Anleihe 2013/20 von 7,875 Prozent p.a. auf 2,000 Prozent p.a. unter Gewährung von Optionsrechten zum Erwerb von DF-Aktien
3. Gewährung von Kreditlinien durch die kreditgebenden Banken in der vor dem OFAC-Listing bestehenden Höhe mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 und gleichzeitiger Zinsreduzierung für die gesamte Laufzeit
4. (Bar-)Kapitalerhöhung II um bis zu 6,8 Millionen Aktien

Kommen wir auf die Maßnahmen zu sprechen, die die Anleihegläubiger betreffen. Warum sollten diese dem „Debt-to-Equity Swap“ und der Reduzierung des Nominalzinssatzes der Anleihe zustimmen?

Der Debt-to-Equity Swap ist ein Angebot an die Anleihegläubiger. Im Unterschied zu anderen Restrukturierungsfällen ist die Teilnahme an dem Debt-to-Equity Swap freiwillig; jeder Anleihegläubiger kann für sich entscheiden, ob und in welchem Umfang er Anleihen im Rahmen des Debt-to-Equity Swap in DF-Aktien tauscht. Für diese Maßnahme ist kein Beschluss der Gläubigerversammlung notwendig. Wir halten das vorgesehene Umtauschverhältnis von Anleihen in Aktien basierend auf einem Bewertungsgutachten für attraktiv und haben bereits im Vorfeld mehrere Letter of Intent von größeren Anleihe-Investoren erhalten, an dem Debt-to-Equity Swap anzunehmen. Durch diese Restrukturierungsmaßnahme verringern sich die Verschuldung und damit die Zinslast der Gesellschaft bei gleichzeitiger Erhöhung des Eigenkapitals.

Auch durch den zweiten Schritt, die Reduzierung des Nominalzinssatzes der Anleihe auf zwei Prozent, verringert sich die Zinslast der Gesellschaft deutlich.

Die Reduzierung des Nominalzinses der Anleihe ist unabdingbar, um das Unternehmen möglichst schnell wieder in die Gewinnzone zu führen. Das ist im Interesse aller beteiligten Kapitalgeber. Betonen möchte ich, dass wir bewusst – anders als bei vielen Restrukturierungsfällen der letzten Jahre – keinen Kapitalschnitt vollziehen: die Anleihegläubiger sollen, wie vorgesehen, ihr Kapital, im Jahr 2020 zu 100 Prozent zurückerhalten. Außerdem erklären die Anleihegläubiger den Zinsverzicht nicht ohne Gegenleistung: Indem die Anleihegläubiger der Verringerung des Nominalzinssatzes zustimmen, leisten sie einen Beitrag zur Wiederherstellung der Profitabilität/Rentabilität der Gesellschaft. Hieran partizipieren sie über die gewährten Optionsrechte, die ihnen die Chance geben, ihren Zinsverzicht ganz oder teilweise wieder aufzuholen.

Wie ist aus Sicht der Anleihegläubiger die Gegenleistung für die Reduzierung des Nominalzinssatzes in Form von Optionsrechten zu bewerten?

Die Gewährung von Optionsrechten ist ein innovatives Instrument, um Anleihegläubigern die Chance zu geben, die Zinsreduzierung ganz oder teilweise wieder aufzuholen, soweit der Börsenkurs der Aktie über dem Bezugspreis von 1,25 Euro liegt (XETRA-Schlusskurs 12.01.2015: 1,41 Euro). Steigt der Kurs der DF-Aktie beispielsweise auf 2,50 Euro erzielt der Anleiheinhaber im Fall von 100/113 Optionsrechten pro Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro einen Gewinn von 125,00 Euro/141,25 Euro.

Was macht Sie so zuversichtlich, dass die Anleihegläubiger dieser Restrukturierung zustimmen?

Ich gehe fest davon aus, dass die Anleihegläubiger unseren Vorschlägen mehrheitlich zustimmen werden. Das haben die Gespräche mit einigen Investoren im Vorfeld der Abstimmung signalisiert. Unser Restrukturierungskonzept wird als innovativ und ausgewogen, was den Beitrag der verschiedenen Kapitalgebergruppen angeht, empfunden. Gerade die Möglichkeit, den Zinsverzicht bei einer positiven Entwicklung wieder aufholen zu können, wird als attraktiv wahrgenommen. Wichtig ist, dass uns dies in der ersten, jetzt anstehenden Abstimmung gelingt, denn die Zeit drängt und eine Ablehnung oder zeitliche Verzögerung würde die Gesellschaft mit weiteren Kosten belasten, würde das Vertrauen aller Kapitalgebergruppen und Kunden beeinträchtigen und unsere Marktposition weiter schwächen. Letztlich könnte eine Ablehnung des Restrukturierungskonzepts für die Anleihe in der ersten Gläubigerversammlung die Sanierung der Gesellschaft scheitern lassen.

Haben Sie einen Plan B in der Hinterhand, falls Sie in der Gläubigerabstimmung und der Hauptversammlung die notwendigen Mehrheiten nicht erhalten sollten?

Ja, das haben wir. Alles andere wäre fahrlässig. Allerdings bestehen bei diesen Szenarien erhebliche Unsicherheiten, da wir nicht wissen, wie sich einzelne Kapitalgebergruppen in diesem Fall verhalten werden. Insgesamt würde bei einem Scheitern der Beschlüsse in der ersten Gläubigerversammlung und/oder der Hauptversammlung die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns der Restrukturierung und damit die Insolvenzgefahr deutlich steigen. Es ist schwer abzuschätzen, inwieweit das Vertrauen der verschiedenen Stakeholder durch eine Ablehnung negativ beeinflusst würde.

Nach der Streichung von der OFAC-Sanktionsliste können Sie Ihr bisheriges Geschäft wieder durchführen. Wann rechnen Sie damit wieder die volle operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erreicht zu haben?

Die positive Entwicklung in den ersten Wochen seit der Streichung von der OFAC-Sanktionsliste hat gezeigt, dass die Marke DF Deutsche Forfait AG weiterhin eine hohe Akzeptanz bei unseren internationalen Geschäftspartnern sowohl auf der An- und Verkaufsseite genießt und unser Netzwerk unverändert intakt ist. Deshalb sind wir zuversichtlich – sofern die Restrukturierungsmaßnahmen wie vorgesehen umgesetzt werden können – im dritten Quartal 2015 wieder ein Geschäftsvolumen zu erreichen, das ein ausgeglichenes oder leicht positives Ergebnis erreichbar macht.

Vielen Dank für das Interview!

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