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Deutsche Post: Verdopplung

Deutsche Post: Verdopplung
Foto: MIKE HENNING, Deutsche Post; www.henning-photographie.de
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06.01.2021, 15:49 ‧ Leon Müller

Die Deutsche Post zählt seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland zu den Überfliegern im Auswahlindex DAX. Der Logistik-Konzern profitiert von erhöhten Bestellmengen und der Zunahme der E-Commerce-Aktivitäten der Konsumenten. Selbst ein Gerichtsentscheid ändert nichts an der positiven Grundverfassung. Die Kursverdopplung rückt in greifbare Nähe.

Sie lässt sich nicht beirren: Die Commerzbank hat die Einstufung für Deutsche Post trotz eines Gerichtsentscheids über die Rechtswidrigkeit der für 2019 bis 2021 genehmigten Briefporti auf "Buy" mit einem Kursziel von 50 Euro belassen. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) habe erneut erfolgreich geklagt, schrieb Analyst Adrian Pehl in einer am Mittwoch vorliegenden Studie. Das Urteil erinnere einmal mehr daran, dass eine Reform des Postgesetzes erforderlich sei, um das Problem einer offensichtlich unklaren Gesetzesanwendung anzugehen. Aus dem Gerichtsurteil resultiere indes zunächst eine nur sehr geringe Summe, die die Post dem BIEK erstatten müsse.

Deutsche Post (WKN: 555200)

Die Aktie der Deutschen Post befindet sich seit Ende März 2020 im AKTIONÄR-Depot. Dort notiert sie ausgehend vom Kaufkurs inzwischen mit 65 Prozent im Plus. Erreicht sie das Kursziel von Commerzbank-Analyst Adrian Pehl, dann steigt das Plus auf 100 Prozent – eine Verdopplung. Wer hier noch nicht investiert ist, kann auf dem aktuellen Niveau zugreifen.

Mit Material von dpa-AFX

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