Gestern fällte das Landgericht in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) sein Urteil im Prozess um das Explosionsunglück beim Chemieriesen BASF vor knapp Jahren. Der 63-Jährige Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Im Oktober 2016 hatte dieser bei Reparaturarbeiten eine falsche Leitung angeschnitten. Die Folge war eine Explosion bei der fünf Menschen starben und 44 weitere verletzt wurden.
In ihrer Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann unter einer Art Blackout gelitten habe. Der Angeklagte bekundete vor Gericht keinerlei Erinnerungen bezüglich des Unfalls zu haben. Während sich die Staatsanwaltschaft zufrieden mit dem Urteil zeigte, kündigte der Rechtsanwalt eines Nebenklägers an, in Revision zu gehen. Die Nebenkläger hatten eine Strafe von zweieinhalb Jahren beantragt.
Wenig Auswirkungen hatte der Prozess allerdings auf die Aktie der BASF. Diese versucht sich seit Wochen an einer Bodenbildung im Bereich der 58 Euro. Der Ludwigshafener Konzern sieht sich jedoch mit mehreren Problemen konfrontiert. Vor allem anhaltende Rezessionsängste drücken auf die Stimmung der Anleger. Dabei ist die Aktie zurzeit mit einem KGV von rund 6 für das laufende Jahr so günstig wie lange nicht mehr bewertet.
Wichtig sollte in den kommenden Wochen sein, dass die 55,65 Euro-Marke nicht unterschritten wird. Sollte dies gelingen, so könnte mittelfristig auch wieder die 200-Tage-Linie im Bereich von 64 Euro in Angriff genommen werden. Anleger sind weiter vorsichtig und behalten den Stopp bei 54,50 Euro im Auge.
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: BASF.
(Mit Material von dpa-AFX)