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05.06.2014 ‧ Werner Sperber

Apple beats back with Beats (Apple schlägt mit Beats zurück); Börsenwelt Presseschau III

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Die Experten von Börse Online erklären, Apple hat mit den bei der hauseigenen Entwicklermesse vorgestellten neuen Produkten enttäuscht. Dafür pflegt der Konzern den eigenen Ruf mit der größten Übernahme der Konzerngeschichte: Apple kauft für drei Milliarden Dollar die Firma Beats, welche auf Kopfhörer spezialisiert ist. Diese Geräte sind derzeit vor allem bei Jugendlichen angesagt. Beats betreibt zudem einen sogenannten Streaming-Dienst, bietet also Musik-Abonnements über das Internet an. Damit möchte Apple nun gegen die Marktgrößen im Streaming-Dienst, wie etwa Spotify, aufholen. Diese Akquisition ist bei den Anlegern gut angekommen, wie der Kursanstieg belegt. Die Notierung erreichte den höchsten Stand seit Herbst 2012. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Zum einen, weil sich Apple auf die eigenen Verkaufsschlager verlassen kann, wie etwa das sogenannte Smartphone iPhone. Zum anderen, weil der Konzern mit den etwa 150 Milliarden Dollar Bargeld attraktive Dividenden zahlen und/oder weitere Firmen kaufen kann. Schlussendlich sollte dem Konzern mit der Zeit auch eine weitere Produktneuheit gelingen, welche die Kunden begeistert. Anleger sollten die mit einem KGV von 13 für das nächste Jahr bewertete Aktie mit einem Kursziel von 500 Euro kaufen und ihr Investment bei 370 Euro absichern.


Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)




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