BERLIN/HANNOVER (dpa-AFX) - Abonnenten des Streamingdienstes Disney+
Verbraucherzentrale sieht klaren Sachmangel
Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Rechtslage im Sinne der Kunden eindeutig: Wenn bei einem Premium-Abonnement zugesicherte oder üblicherweise zu erwartende Eigenschaften der Bildqualität fehlen, liegt ein rechtlicher Mangel vor. Dass dieser Mangel durch einen Patentstreit mit einem anderen Unternehmen verursacht wurde, sei für die Kunden "völlig unerheblich", sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Rechtlich ist allein Disney+ als ihr Vertragspartner dafür verantwortlich, die beworbene und bezahlte Qualität zu gewährleisten."
Aus Sicht der Verbraucherzentrale können betroffene Abonnenten daher für die Zeit, in der ihnen nur eine geringere Streaming-Qualität zur Verfügung stand oder noch steht, das Entgelt mindern und einen Teil ihres bereits gezahlten Abo-Preises zurückfordern.
Überdies gerät Disney+ noch wegen eines weiteren technischen Details ins Visier der Verbraucherschützer: Die Zentrale hat den Anbieter kürzlich wegen irreführender Werbung abgemahnt. Disney bewerbe sein Premium-Abo mit dem Slogan "Unterstützt Dolby Atmos", weise jedoch nicht transparent genug darauf hin, dass diese hohe Tonqualität für viele Audiospuren überhaupt nicht zur Verfügung stehe.
Disney bedauert die Einschränkungen
Disney bestätigte den Ausfall der Premium-Formate. Eine Sprecherin sagte: "Aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor einem deutschen Patentgericht waren wir gezwungen, Änderungen an der Verfügbarkeit einiger Premium-Videoformate vorzunehmen. Wir bedauern sehr, dass dies notwendig war, und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden." Disney+ habe "so schnell wie möglich an Lösungen gearbeitet, um den Zuschauerinnen und Zuschauern das bestmögliche Erlebnis entsprechend ihrer Endgeräte und ihrem Abonnement zu bieten".
Einen ersten Teilerfolg konnte der Streaming-Konzern bereits vermelden: Der Support für das Basis-HDR-Format (HDR10) konnte nach einer kurzen Unterbrechung wiederhergestellt werden. Die Abkürzung HDR steht für "High Dynamic Range", auf Deutsch etwa "hoher Dynamikumfang". Mit diesem Standard ist beim Streaming ein deutlich höherer Kontrastumfang möglich, außerdem mehr Helligkeit und ein größerer Farbraum. Die Verbesserungen erfolgen allerdings statisch, das heißt sämtliche Einstellungen gelten für das gesamte Video. Dolby Vision hingegen bietet dynamische Metadaten: Das Bild wird Szene für Szene oder sogar Frame für Frame optimiert, sodass dunkle und helle Szenen jeweils separat angepasst werden können./chd/DP/zb
Quelle: dpa-AFX