HAMMONIA Schiffsholding AG: Finanzieller Schaden in Folge eines Betrugsfalles
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DGAP-Ad-hoc: HAMMONIA Schiffsholding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
HAMMONIA Schiffsholding AG: Finanzieller Schaden in Folge eines
Betrugsfalles
21.05.2021 / 17:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Finanzieller Schaden in Folge eines Betrugsfalles
Eine Tochtergesellschaft der HAMMONIA Schiffsholding AG ist Opfer eines
Betrugsfalls in Form von Cyber Fraud geworden. Die HAMMONIA Schiffsholding
AG (die "Gesellschaft") hält rd. 79% der Anteile an der Hammonia Tanker
Holding GmbH & Co. KG (die "Tochtergesellschaft"), welche über einen
Bareboat Charter Vertrag den Tanker "AURA M" eingechartert hat. Bei der
Zahlung von der Tochtergesellschaft an die Schiffseigentumsgesellschaft kam
es zu dem Betrugsfall. Emails und Rechnungen wurden von unbekannten Dritten
manipuliert, sodass von der Tochtergesellschaft insgesamt ein Betrag in Höhe
von ca. USD 1,679 Mio. an ein falsches Konto überwiesen wurde.
Nach der Entdeckung des Betruges und Einschaltung der Staatsanwaltschaft
konnten von der Empfängerbank 13 Teilbeträge in Höhe von insgesamt rd. USD
680.000 geblockt werden, während der Großteil des Geldes bereits von den
noch unbekannten Tätern abgeführt wurde. Aus heutiger Sicht ist daher davon
auszugehen, dass bei der Tochtergesellschaft zumindest vorläufig mit einem
Schaden von circa USD 1 Mio. zu rechnen ist.
Während die Gesellschaft bisher davon ausgegangen ist, den Schaden entweder
zu verhindern oder weiterbelasten zu können, ist sie heute aufgrund von
Einschätzungen der beteiligten Anwälte zu dem Schluss gekommen, dass die
Sicherstellung weiterer Geldbeträge oder eine Erstattung durch Dritte der
Höhe und dem Zeitpunkt nach unsicher sind. Ob der Schaden durch
Ersatzansprüche gegen die beteiligten Parteien oder durch Versicherungen
zumindest teilweise ausgeglichen werden kann, wird zurzeit geprüft.
Neben der Schädigung der Tochtergesellschaft ist auch ein direkter Schaden
für die Gesellschaft denkbar: Zum einen ist nicht auszuschließen, dass die
Gesellschaft nach wie vor aus einer abgegebenen Garantie gegenüber der
Schiffseigentumsgesellschaft in Höhe von USD 1 Mio. haftet, da der Betrag
nicht beim Schiffseigentümer angekommen ist. Zum anderen kann sich ein
außerordentlicher Verlust der Tochtergesellschaft auf den Beteiligungsansatz
der Gesellschaft auswirken.
Die Ermittlungen der involvierten Behörden dauern an.
21. Mai 2021
HAMMONIA Schiffsholding AG
Dr. Karsten Liebing
Vorstand
Neumühlen 9, 22763 Hamburg
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Quelle: dpa-AFX